Gründe: Mit dem angefochtenen, in Abwesenheit des Angeklagten Karl K***** ergangenen, jeweils in Rechtskraft erwachsene Freisprüche der Jelena A***** (gemäß § 214 FinStrG) sowie einen Teilfreispruch des Helmut H***** (gemäß § 259 Z 2 und Z 3 StPO) umfassenden Urteil wurde Karl K***** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach § 11 zweiter Fall FinStrG (A./1./a./, A./2./a./ und A./3./a./), sowie der Abgabenhinterziehung nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde im selbständigen Verfahren (§ 243 FinStrG) gemäß (zu ergänzen:) § 18 lit b FinStrG iVm § 17 FinStrG auf den Verfall des Erlöses von 1.635,14 Euro aus dem Verkauf (§ 207 Abs 2 FinStrG) des beschlagnahmten Lkw Marke Mercedes Benz, amtliches (polnisches) Kennzeichen *****, erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde im selbständigen Verfahren (Paragraph 243, FinStrG) gemäß (zu ergänzen:) Paragraph 18, Litera b, FinStrG in Verbindung mit Parag... mehr lesen...
Norm: FinStrG §231FinStrG §235
Rechtssatz: Nach § 235 FinStrG gelten im gerichtlichen Finanzstrafverfahren Zustellungen an einen flüchtigen Angeklagten als bewirkt, wenn das entsprechende Gerichtsstück (und damit auch die Vorladung zur Hauptverhandlung) seinem Verteidiger zugestellt worden ist (WK-StPO § 427 Rz 10). Entscheidungstexte 14 Os 44/03 Entscheidungstext OGH 05.08.2003 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und § 33 Abs 2 lit a FinStrG (Schuldspruch 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (Schuldspruch 2./)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 12. Jänner 1972, GZ 16 Vr 1943/71-13, wurde der am 4. Juli 1946 geborene jugoslawische Staatsangehörige Aleksander K***** in Abwesenheit des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen und gewohnheitsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1 lit. a und b, 38 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Freiheits- sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Ladung zur Hauptverhandlung war dem Angeklagten zu Handen seines Ve... mehr lesen...
Norm: FinStrG §18 litbFinStrG §231FinStrG §235FinStrG §243StPO §427 C
Rechtssatz: Bei Bekanntheit des Aufenthalts selbst eines im Ausland befindlichen Täters ist das selbständige Verfahren nicht durchführbar. Ist er allerdings flüchtig im Sinne des § 231 FinStrG, so kommen die Bestimmungen der §§ 232, 235 FinStrG zu Anwendung, wobei jedoch, insbesondere im Hinblick auf den ersatzlosen Wegfall des § 234 FinStrG (aF) die Hauptverhandlung in Abwes... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. Mai 1975 gegen den am 21. Jänner 1931 geborenen iranischen Staatsangehörigen Mahmoud Kha***** - einen in Wien wohnhaften Teppichhändler - Anklage wegen A) des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG, B) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und C) des Vergehens nach § 17 Abs 1 Z 4, Abs 2 AußenhandelsG (ON 24/II). Dem Angeklagten wurde damit unter Punk... mehr lesen...
Norm: FinStrG §231FinStrG §235StPO §79StPO §80StPO §427 Abs1ZPO §94ZPO §108
Rechtssatz: Die österreichische Strafprozeßordnung kennt einen "Zustellungsbevollmächtigten" (im Sinne der §§ 94 - 99 ZPO) nicht. Durch die Zustellung der Ladung des im Ausland wohnenden Angeklagten zur Hauptverhandlung in erster Instanz an dessen als inländischer Zustellungsbevollmächtigter einschreitenden Wahlverteidiger wird dem von § 427 Abs 1 StPO aufgestellten Er... mehr lesen...
Norm: FinStrG §235StPO §79StPO §269StPO §427
Rechtssatz: Bei einem in Anwesenheit des gehörig geladenen Angeklagten durchgeführten Finanzstrafverfahrens, bei dem sich der durch einen gewählten und ordnungsgemäß ausgewiesenen Verteidiger vertretene Angeklagte eigenmächtig vor der Urteilsverkündigung entfernt hat, kann das Urteil gegenüber dem Angeklagten durch Zustellung an den ausgewiesenen Verteidiger wirksam gemacht und damit der Lauf der Rec... mehr lesen...
Norm: FinStrG vor Nov 1975 §234FinStrG vor Nov 1975 §235StPO §427
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren kann der öffentlich zur Hauptverhandlung geladene Angeklagte den Einspruch gegen das Abwesenheitsurteil darauf stützen, daß er durch unabweisliche Umstände gehindert worden ist, der Vorladung Folge zu leisten. Entscheidungstexte 8 Os 262/61 Entscheidungstext OGH 04.09.1961 8 O... mehr lesen...