Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 15. April 1980, GZ. 26 Vr 3394/77-143, wurden (u.a.) die (beiden in der BRD wohnhaften) Transportunternehmer Klaus Dieter A und Bernhard Gerhard D sowie die Kraftfahrer Helmut B und Josef C der Finanzvergehen des (gewerbsmäßigen und bandenmäßigen) Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b, 11 FinStrG. sowie des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG., ... mehr lesen...
Gründe: I. Inhaltlich des im zweiten Rechtsgang erflossenen und erneut angefochtenen Urteils liegen unter Bedachtnahme auf die seinerzeit in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche Wilhelm A und Theodor B das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 130, zweiter Fall, StGB und die Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7. Juli 1934 geborene Angestellte Robert A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2, 130 StGB, außerdem dieser Angeklagte sowie der am 15. August 1935 geborene Arbeiter (des Fuhrwerksbetriebes der Stadt Wien) Paul F, der am 3. März 1929 geborene Transportunternehmer Josef B, der am 25. Mai 1936 geborene Kaufmann Martin C und der am 11. Juni 1935 gebor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.August 1957 geborene Kraftfahrer Emmerich A des (bandenmäßig begangenen) Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 SGG., zum Teil als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB (Punkt 1 und 2 des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 SGG. (Punkt 3 des Urteilssatzes) und des Finanzvergehens der (gewerbsmäßig begangenen) Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. (Punkt 4 des Urteilssat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 35-jährige Karl A, der 24- jährige Helmut B und der 25-jährige Roger C des Verbrechens nach § 12 (Abs. 1) SuchtgiftG., Karl A und Roger C auch als Beitragstäter gemäß § 12 (dritter Fall) StGB und Roger C überdies zum Teil in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 StGB, schuldig erkannt und hiefür nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. sowohl zu Freiheits- als auch zu Geldstrafen verurteilt. Den genannten Angeklagten liegt zur Last A/ vorsät... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 17.Oktober 1979, GZ. 23 Vr 2323/78-74, wurde u. a. der am 8.Mai 1957 geborene Karl (Georg) A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SGG. (a.F.) und des Vergehens nach § 9 Abs 1 Z. 2 SGG. (a.F.) schuldig erkannt und hiefür gemäß §§ 28 StGB., 6 Abs 1 SGG. (a.F.) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Jahren, ferner gemäß § 6 Abs 2 SGG. (a.F.) zu einer Geldstrafe von 140.000 S, für den Fall der Uneinbri... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderen schuldig erkannt: I. der am 28.April 1958 geborene, zuletzt beschäftigungslose Büromaschinenmechaniker Friedrich Michael A (außer anderen strafbaren Handlungen) des (teils vollendeten, teils versuchten) Verbrechens (richtig: Vergehens) nach § 9 Abs 1 Z. 1 und 2 SuchtgiftG., § 15 StGB., teils als Beteiligter nach § 12 StGB.; II. der am 17.Mai 1955 geborene Schweißer Karl Heinz B (außer anderen Delikten) des Verbrechens wider d... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs4FinStrG §23 Abs5
Rechtssatz: Die Vorhaft ist auch auf die Wertersatzstrafe anzurechnen. Entscheidungstexte 10 Os 156/79 Entscheidungstext OGH 02.09.1980 10 Os 156/79 11 Os 196/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 11 Os 196/81 11 Os 85/81 Entschei... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19FinStrG §23 Abs5StGB §38StGB §43
Rechtssatz: Wird in einem Urteil auf bedingte Freiheitsstrafe, unbedingte Geldstrafe und Wertersatz erkannt, so ist die Vorhaft sowohl auf die Freiheitsstrafe als auch auf Geldstrafe und die für den Fall der Uneinbringlichkeit des Wertersatzes ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe anzurechnen und erst anläßlich des Vollzuges der betreffenden Strafen die Anrechnung in concreto durchzuführen. ... mehr lesen...