Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz Sch***** (richtig:) jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG (I) und nach §§ 13, 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat er „in P*****" (gemeint: im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Lilienfeld St. Pölten) I. vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch „Einreichung einer falschen Beilage zur Körperschaftsteuererklä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 20.April 1941 geborene Antiquitätenhändlerin Erna F*** und ihr am 18.November 1937 geborener Ehegatte Johann F***, der als kaufmännische Angestellter im Betrieb seiner Ehegattin mitgearbeitet hatte, von der wider sie erhobenen Anklage, und zwar I./ Erna F*** der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG, begangen in der Zeit vom 15. Mai 1976 bis zum 10.Februar 1981 in Hörstorf/Gemeinde Eferdin... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1922 geborene Komponist und Schriftsteller Gerhard B*** ist des - einzigen - Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 "in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit a" FinStrG. teils als unmittelbarer Täter (§ 11, erster Fall, FinStrG.), teils als Beteiligter nach § 11, zweiter Fall, FinStrG., sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit b und lit c DevG. schuldig erkannt worden. Die Formulierung des Urteilsspruchs zwingt zu der Anmerkung, daß § 33 Abs 3 l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang der am 2. Juni 1941 geborene liechtensteinische Transportunternehmer Baldur C und der am 15.Mai 1944 geborene Kraftfahrer Heinrich B - neuerlich - des Finanzvergehens des bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG sowie der am 23.Februar 1935 geborene Kaufmann Herbert A des Vergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. März 1957 geborene Hilfsarbeiter Roland A des Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SuchtgiftG (Punkt I des Urteilssatzes), des Finanzvergehens des bandenmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. b FinStrG (Punkt II 1 des Urteilssatzes) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach dem § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG (Punkt II 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil er zu I: vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die geschäftsführenden Gesellschafter der Firma Obstverwertung A OHG in Rankweil Franz A und Roman A des Vergehens nach § 63 Abs. 1 Z 2 LMG 1975 schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteilsspruches fällt ihnen zur Last, daß sie als Mittäter in der Zeit vom 25. November 1969 bis zum 20. März 1973 - aus den Entscheidungsgründen in Verbindung mit den dort zitierten Untersuchungszeugnissen ergibt sich eine nähere Eingrenzung des T... mehr lesen...
Norm: FinStrG §200FinStrG §227StPO §47 CStPO §369
Rechtssatz: Privatrechtliche (Entschädigungsansprüche) Ansprüche der Finanzstrafbehörde, die im Adhäsionsverfahren gemäß den §§ 365 ff StPO miterledigt werden könnten, sind nicht denkbar (9 Os 37/75). Die den Finanzstrafbehörden in Bezug auf ein Strafverfahren erwachsenen Kosten sind entweder bei Bestimmung des Pauschalkostenbeitrags zu berücksichtigen (§ 227 Abs 2 FinStrG) oder (soweit sie aus ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19FinStrG §227
Rechtssatz: Die Wertersatzpflicht gemäß § 19 FinStrG erfährt durch die dem Verurteilten außerdem obliegende Verpflichtung zum Ersatz bestimmter, der Finanzstrafbehörde als Privatbeteiligter (oder Sub-Anklägerin) erwachsener Auslagen (§§ 389, 381 StPO in Verbindung mit § 227 Abs 1 bis 3 FinStrG) weder dem Grunde noch der Höhe nach eine Änderung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §227StPO §33 BcStPO §292StPO §381StPO §389
Rechtssatz: Im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann die Gesetzwidrigkeit des erfolgten Kostenzuspruches an den Privatbeteiligten festgestellt, nicht aber dessen Aufhebung ausgesprochen werden. Entscheidungstexte 12 Os 157/72 Entscheidungstext OGH 05.10.1972 12 Os 157/72 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §227StPO §381StPO §389
Rechtssatz: Auch im Finanzstrafverfahren ist über die Kostenersatzpflicht des eines Finanzvergehens schuldig erkannten Angeklagten im Urteil ausschließlich nach § 389 StPO ohne Bezugnahme auf § 227 FinStrG (in irgendeiner Form) abzusprechen. § 227 FinStrG ergänzt § 381 StPO über die Art der einzelnen vom Ersatzpflichtigen zu ersetzenden Verfahrenskosten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...