Am 13. Oktober 1993 erstattete der Beschwerdeführer betreffend eine von ihm am 30. August 1992 in Ägypten erworbene und nach Österreich geschmuggelte Armbanduhr Selbstanzeige mit - auszugsweise - folgendem Wortlaut: "Zur Sache selbst gebe ich an, dass ich im August 1992 allein nach Ägypten auf Urlaub gefahren bin und im Zuge des Urlaubsaufenthaltes habe ich mir in Kairo am 28.7.1992 eine goldene Armbanduhr d.M. ROLEX mit 11 Rubinen im Gegenwert von 56.000,-- ägyptischen Pfund gekauft.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;FinStrG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/16/0087 E 22. Oktober 1992 RS 2 Stammrechtssatz Der gemeine Wert besteht bei eingeführten Waren nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis), sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgaben, die Transportkosten und die H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;FinStrG §19 Abs3;
Rechtssatz: Beim gemeinen Wert handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist, und zwar ausgehend von einem objektiven Maßstab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001160296.X01 Im RIS seit... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 25. März 1998 erkannte der Spruchsenat I beim Hauptzollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer des Vergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben schuldig; er habe am 29. Februar 1996 beim Zollamt Flughafen Wien-Schwechat ein Luftfahrzeug der Marke Piper-Seneca im Wert von USD 169.500,-- sowie Einbauteile im Wert von USD 60.061,23 vorsätzlich unrichtig mit einem Gesamtkaufpreis von USD 105.000,-- erklärt und dadurch unter Verle... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §19 Abs3;FinStrG §35 Abs4;
Rechtssatz: Für eine Einbeziehung der Strafobergrenze nach § 19 Abs 3 FinStrG in die Strafbemessung nach § 35 Abs 4 FinStrG - Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages - fehlt jeglicher gesetzlicher Anhaltspunkt. Die Literaturstelle Schmoller (Passt der Verfall nach §§ 17 ff FinStrG ins System str... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung schuldig erkannt, von Sommer 1992 bis 11. März 1994 vorsätzlich 130.400 Stück (= 652 Stangen) Zigaretten verschiedener Marken, welche zugleich Gegenstände des Tabakmonopols waren und hinsichtlich derer zuvor von unbekannt gebliebenen Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Taba... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;FinStrG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/16/0087 2 Stammrechtssatz Der gemeine Wert besteht bei eingeführten Waren nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis), sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgaben, die Transportkosten und die Hande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gab am 3. Juni 1993 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien bekannt, in fünf Fällen an Gewinner Schenkungen in Form von Sachgaben, und zwar PKWs der Marke Mazda X3, getätigt zu haben. Sie nannte dazu jeweils die Summe von S 145.000,01 als Kaufpreis. Das Finanzamt dagegen ermittelte für die billigste Variante eines betreffenden Fahrzeuges einen Listenpreis von S 236.000,-- und zog diese Summe als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer hera... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;FinStrG §19 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/22 92/16/0087 2 Stammrechtssatz Der gemeine Wert besteht bei eingeführten Waren nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis), sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgabe... mehr lesen...
Das Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat den Beschwerdeführer mit Erkenntnis vom 10. Jänner 1989 schuldig erkannt, am 6. Mai 1985 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht anläßlich der Verzollung des PKWs der Marke Audi CL eine Verkürzung von Eingangsabgaben in Höhe von S 5.771,-- dadurch bewirkt zu haben, daß er dem Verfügungsberechtigten (Anmelder) zur Verzollung dieses PKWs eine unterfakturierte Rechnung lautend auf ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;FinStrG §19 Abs3;
Rechtssatz: Der gemeine Wert besteht bei eingeführten Waren nicht nur aus dem reinen Sachwert (Importpreis), sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgaben, die Transportkosten und die Handelsspanne. Er entspricht somit im wesentlichen dem inländischen Detai... mehr lesen...
Index: Zollrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2FinStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Der gemeine Wert iSd § 19 Abs 3 FinstrG ist nicht mit dem Zollwert ident sondern der jeweilige inländische Detailverkaufspreis. Der gemeine Wert setzt sich danach zusammen aus dem Einstandspreis, den rechtmäßig zu entrichtenden Abgaben (zB Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer), den Frachtk... mehr lesen...