RS Vwgh 1987/2/19 85/16/0074

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Veröffentlicht am 19.02.1987
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Index

Zollrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2
FinStrG §19 Abs3

Rechtssatz

Der gemeine Wert iSd § 19 Abs 3 FinstrG ist nicht mit dem Zollwert ident sondern der jeweilige inländische Detailverkaufspreis. Der gemeine Wert setzt sich danach zusammen aus dem Einstandspreis, den rechtmäßig zu entrichtenden Abgaben (zB Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer), den Frachtkosten und sonstigen Spesen sowie den diversen (ortsüblichen) Gewinnspannen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160074.X08

Im RIS seit

27.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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