Die vorliegende, auf Art. 131a B-VG gestützte Maßnahmebeschwerde wendet sich - nachdem der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der zunächst an ihn wegen Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums erhobene Beschwerde mit Beschluß vom 27. November 1989, B 1107/89, abgelehnt und antragsgemäß nach Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof abgetreten hatte - dagegen, daß Organe des Zollamtes Brennerpaß am 5. August 1989 um 15.07 Uh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 394; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0199 E 26. Jänner 1989 VwSlg 6379 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Die "Gefahr im Verzug" iSd § 89 Abs 2 FinStrG muß sich auf einen der beiden in § 89 Abs 1 FinStrG genannten gesetzlichen Zwecke, den Beweismittelverlust ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 271;
Rechtssatz: Das Kriterium des "Gebotenseins" ist in dem Gewicht und der Bedeutung des Schutzzweckes des § 89 Abs 1 FinStrG, eine Gefährdung der Sicherheit der Abgabenbelange hintanzuhalten, zu suchen (Gefahrenrelevenz). Eine solche Gefährdung der Abgabenbelange wird zB g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 271;
Rechtssatz: Die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen darf nur bei Verdacht eines mit Verfall bedrohten Finanzvergehens erfolgen. Es müssen hinreichend
Gründe: vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Beschuldigte als Täter eines mit der Sanktion eines... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0164 E 30. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Daß der Abgabenschuldner das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe ebenso wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 430; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0164 E 30. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Daß der Abgabenschuldner das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §89 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;
Rechtssatz: Die "Gefahr im Verzug" iSd § 89 Abs 2 FinStrG muß sich auf einen der beiden in § 89 Abs 1 FinStrG genannten gesetzlichen Zwecke, den Beweismittelverlust oder die Verfallsvereitelung, beziehen. Eine "Verfallsgefährdung" setzt voraus, daß konkre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1;FinStrG §98 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 339;
Rechtssatz: Daß der Beschuldigte das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe ebenso w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §89 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;
Rechtssatz: Für die Beschlagnahme iSd § 89 Abs 2 FinStrG müssen konkrete, durch Tatsachen belegte Anhaltspunkte für die Gefahr der Zweckvereitelung (Verfallsvereitelung) vorhanden sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §6 Abs2;FinStrG §89 Abs1;MRK Art6 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die Sicherstellung von Gegenständen für spätere Einziehung oder Verfallserklärung ist als mit der Unschuldsvermutung vereinbar anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §138 Abs2 litf;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Daß der Abgabenschuldner das mit Verfall "bedrohte" Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme noch nicht nachgewiesen zu sein, weil diese Aufgabe ebenso wie die Festste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;FinStrG §17;FinStrG §89 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzungen für die Verfügung der Beschlagnahme sind der Verdacht der Begehung eines Finanzvergehens, die Bedrohung des Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls und das Gebotensein d... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §17;FinStrG §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Wertersatz iSd § 19 Abs 1 FinStrG ist das Äquivalent für den nicht oder nicht gänzlich realisierbaren Verfall. Er ist, wie der Wortlaut dieser Bestimmung klarstellt, eine Strafe, und zwar gleich dem Verfall, an dessen Stelle er tritt, eine Nebenstrafe. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Der österreichische Vorbehalt zu Art 5 MRK und 6 MRK gilt nicht für das FinStrG - und zwar auch nicht mittelbar durch Verweisung in den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Hinweis auf VfGH 3.12.1984, G 24/83; VfSlg 10291). Im Lichte dieser Rechtsprechung ist daher die MRK für das verwaltungsbehördlic... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §201;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §8 Abs1;FinStrG;StGB §5;VStG impl;
Rechtssatz: Im Falle des Vorliegens eines Dauerdeliktes erschöpft sich ein gesetzliches Tatbild nicht darin, die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes zu pönalisierungen, sondern ist auch die Aufrechterhaltung dieses Zustandes in... mehr lesen...