Index
19/05 MenschenrechteNorm
FinStrG §17;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 167;Rechtssatz
Die Sicherstellung von Gegenständen für spätere Einziehung oder Verfallserklärung ist als mit der Unschuldsvermutung vereinbar anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X07Im RIS seit
02.10.2001