Durch ein Schöffengericht wurde der Beschwerdeführer, der als alleiniger Geschäftsführer einer den Textilgroßhandel betreibenden GmbH tätig gewesen ist, ua wegen des Vergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben bei der Einfuhr von 517.613 Hemden zu einer Geldstrafe von 3 Mio S und einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten, einer Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Wertersatzstrafe von 7 Mio S und einer Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Monaten rechtsk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 9. Februar 1994, 19 Vr 1194/93-75, schuldig erkannt, I. im Zeitraum zwischen 1987 bis Ende 1991, Anfang 1992, in Innsbruck und Kapfenberg in mehrfachen Angriffen dadurch, dass er insgesamt 6.500 g Cannabisharz, die aus einer Menge von 7.040 g stammten, die er zuvor vornehmlich von Annemaria C zu einem Grammpreis von S 50,-- bis S 55,-- erworben bzw kommissionsweise übernommen hatte, an Günter G zu e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgRG 1949 §48AbgRG 1949 §53 Abs1AVG §66 Abs2BAO §289 Abs2FinStrG §161 Abs4
Rechtssatz: Anders als in den Vorgängerbestimmungen des § 48 und § 53 Abs 1 Abgabenrechtsmittelgesetz, im § 66 Abs 2 AVG oder im § 161 Abs 4 FinStrG kennt die BAO eine Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist seit dem Jahre 1977 alleiniger Geschäftsführer der - in der Beschwerde unrichtig als "mitbeteiligte Partei" bezeichneten - Zweitbeschwerdeführerin. Diese beschäftigt sich vornehmlich mit der Herstellung von Anschlüssen für das Kabelfernsehen. Nachdem in einer anonymen Anzeige vom 5. April 1989 die Behauptung aufgestellt worden war, daß im Unternehmen der Zweitbeschwerdeführerin unter Verantwortlichkeit des Erstbeschwerdeführers seit ca. 10 Jahren Schwarzge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs4;
Rechtssatz: Ob im Falle der Erforderlichkeit umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens mit einer Aufhebung vorgegangen wird, liegt im Ermessen der Rechtsmittelbehörde (Hinweis Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz4, Rz 23, zweiter Absatz zu § 161 bis § 164 FinStrG; Dorazil-Harbich, Finanzstrafgesetz, Anm 1 zu § 161 FinStr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §161 Abs4;
Rechtssatz: Daß die Berufungsbehörde im Berufungsbescheid jene vom Spruchsenat festgestellten Umstände, die für die Verwirklichung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung durch den Abgabepflichtigen in objektiver und subjektiver Hinsicht sprechen, als zwar nicht ausreichend, aber durchaus gewichtig erachtet hat, ändert nichts daran, d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen die drei Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz die Einleitung von Finanzstrafverfahren verfügt. In der Folge wurden mit Erkenntnis des Spruchsenates die eingeleiteten Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt, weil eine Verkürzung von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen mit einer für das Strafverfahren notwendigen S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §136;FinStrG §161 Abs4;VwGG §28 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Durch einen Bescheid, mit dem das die Einstellung eines Strafverfahrens verfügende Erkenntnis aufgehoben und die Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird, wird ein Steuerpflichtiger in seinem Recht, nicht nach dem Finanzstrafgesetz bestraft ... mehr lesen...