Mit Erkenntnis des Spruchsenates als Organ des Finanzamtes Linz vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer wegen näher angeführter Finanzvergehen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 EUR verurteilt. Am 20. Juni 2003 erhob der Amtsbeauftragte Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates, in welcher er sich insbesondere gegen die seiner Ansicht nach zu geringe Höhe der verhängten Strafe wandte. Der Beschwerdeführer, der selbst keine Berufung erhoben hatte, beantragte die Zurückwei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §141 Abs1;FinStrG §150 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 141 Abs. 1 FinStrG ist das Erkenntnis schriftlich auszufertigen und jeweils eine Ausfertigung dem Beschuldigten, allfälligen Nebenbeteiligten sowie dem Amtsbeauftragten zuzustellen. Diese Bestimmung hat zur Folge, dass für die Berechnung der Frist zur Einbringung einer Berufung gemäß § 150 Abs. 2 Fi... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November 1997 wurde dem Beschwerdeführer auf seinen Antrag für das mit dem angefochtenen Bescheid abgeschlossene Finanzstrafverfahren gemäß § 77 Abs. 3 FinStrG ein Verteidiger beigegeben. Auf Grund dieses Bescheides bestellte in der Folge die Kammer der Wirtschaftstreuhänder gemäß § 77 Abs. 4 FinStrG den Steuerberater Dr. Wolfgang Czepl zum Pflichtverteidiger. Das Straferkenntnis des Spruchsenate... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §97 Abs1;FinStrG §141 Abs1;FinStrG §163 Abs1;FinStrG §56 Abs3;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 163 Abs. 1 FinStrG ordnet an, dass die Rechtsmittelentscheidung im Finanzstrafverfahren schriftlich auszufertigen ist und die Ausfertigung dem Beschuldigten im Wege der Finanzstraf... mehr lesen...
Der der Beschwerde zugrunde liegende Sachverhalt war schon mehrfach Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: Mit den hg Erkenntnissen vom 31. Mai 1995, Zl 93/16/0134, vom 26. Juli 1995, Zl 95/16/0169, vom 18. Dezember 1995, Zl 95/16/0287, und je vom 16. Dezember 1999, Zl 98/16/0157 und Zl 97/16/0370, 0380, wurden auf Grund der in den Jahren 1990 und 1993 erfolgten Verbringungen von ausländischen unverzollten Beförderungsmitteln in das Zollgebiet erlassene Bescheide d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §87;BAO §97;FinStrG §135;FinStrG §137;FinStrG §141 Abs1;FinStrG §157;FinStrG §162 Abs1;FinStrG §163 Abs1;FinStrG §31 Abs1;FinStrG §31 Abs5;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Ein Bescheid ist bereits mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent geworden (Hinweis E 27. April 1995, 95/17/0007; E 26. September 1996, 95/09/0228; E 6. März 1997, 95/09/025... mehr lesen...