Entscheidungen zu § artikel1zu127 Abs. 1 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0211

Im Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer schrieb der Vorsitzende des Spruchsenates (in der Folge nur noch als "Vorsitzender" bezeichnet) die Verhandlung für den 5. Juli 1989 aus. Der Verteidiger des Beschwerdeführers, dem die Ladung ebenso wie dem Beschwerdeführer erst am 28. Juni 1989 zugestellt wurde, versuchte sogleich den Vorsitzenden zu erreichen, um die Verschiebung der Verhandlung zu erwirken, doch gelang ihm dies erst am 4. Juli 1989. Bei der telefonischen Unterredun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0211

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Eine Befangenheit liegt nicht schon dann vor, wenn der Vorsitzende eines Senates im Finanzstrafverfahren rechtlich vertretbar einer Vertagungsbitte nicht entspricht und ihm daher seitens des Verteidigers mangelnde Kooperation und "Verteidigerfeindlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0211

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Die Finanzstrafbehörde hat keine Möglichkeit, in die Entscheidung des Vorsitzenden einzugreifen, eine anberaumte mündliche Verhandlung zu vertagen oder nicht zu vertagen. Dieser Umstand spielt aber keine Rolle für die Frage, ob der Vorsitzende seine B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0211

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1 Z4;AVG §7 Abs1;FinStrG §127 Abs1;FinStrG §72 Abs1 lite;
Rechtssatz: Ein verspäteter Verhandlungsbeginn und ein daraus allenfalls abzuleitendes unsachliches Verhalten des Vorsitzenden eines Senates im Finanzstrafverfahren ist nicht dazu angetan, eine Befangenheit des Vorsitzenden zu begründen. Schla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

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