Entscheidungen zu § artikel1zu125 Abs. 3 FinStrG

Verwaltungsgerichtshof

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0093

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §7;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §126;FinStrG §77 Abs1;FinStrG §77 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der zur vollen Vertretung des Beschuldigten befugte Verteidiger ausdrücklich mit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten einverstanden ist, da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1989/10/12 89/16/0126

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 172;
Rechtssatz: Die vom Beschuldigten in seiner Eingabe abgegebene ausdrückliche Erklärung, er habe zu dem Verhandlungsthema nichts mehr zu sagen, stellt im Zusammenhalt mit der von ihm in derselben Eingabe aufgeworfenen Frage, ob die Verhandlung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1989

RS Vwgh 1989/10/12 89/16/0126

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §863 Abs1;FinStrG §125 Abs2;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §35 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 172;
Rechtssatz: Der Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. Es genügt dafür jede ander... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.10.1989

RS Vwgh 1988/10/27 88/16/0126

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §125 Abs1;FinStrG §125 Abs3;FinStrG §126;FinStrG §84 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 275;
Rechtssatz: Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden, und zwar in einer Weise, die nach allgemeiner Prozeßerfahrung größte Gewähr für die Erforschung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1988

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten