Norm: StGB §12 CStGB §28 CbStGB §58FinStrG §11FinStrG §13FinStrG §31
Rechtssatz: Wenn jemand, ohne ein weiteres Rechtsgut zu verletzen, den aus einer Straftat gezogenen Vorteil zu behalten versucht, indem er etwa durch die Vorlage falscher Privaturkunden eine Wiederaufnahme des Abgabenbemessungsverfahrens und die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens zu verhindern versucht, dann liegt Schadensidentität vor. Gehört zum Tatbestand eines Finanzve... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §53 Abs1 litbFinStrG §53 Abs4
Rechtssatz: Die Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden Finanzvergehen ist im § 53 Abs 1 lit e FinStrG zwingend vorgeschrieben, ohne daß das Gesetz eine Unterscheidung trifft, in welcher Erscheinungsform - ob als Täter, Mitschuldiger oder Teilnehmer - der Beschuldigte diese Vergehen begangen hat. Es sind daher auch die strafbestimmenden Wertbeträge... mehr lesen...
Norm: FinStrG §1FinStrG §11FinStrG §12
Rechtssatz: Die Grundsätze des Strafrechtes für die Abgrenzung von Mittäterschaft, Mitschuld und Teilname gelten auch für das Finanzstrafrecht. Auch bei einem Finanzvergehen liegt Mittäterschaft nur dann vor, wenn mehrere an einer Tat beteiligte Täter bewußt dergestalt zusammenwirken, daß jeder von ihnen eine Ausführungshandlung wenigstens teilweise setzt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11
Rechtssatz: Zum Begriff der Akzessorietät der Beihilfe. Entscheidungstexte 11 Os 107/63 Entscheidungstext OGH 05.05.1964 11 Os 107/63 Veröff: EvBl 1964/463 S 637 12 Os 44/72 Entscheidungstext OGH 12.10.1972 12 Os 44/72 9 Os 110/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §35 Abs2StGB §302
Rechtssatz: Ein Zollbeamter kann den Tatbestand der Abgabenhinterziehung nur dann als unmittelbarer Täter verwirklichen, wenn er eine Ware, über die er persönlich verfügungsberechtigt ist, unter Verletzung der ihn selbst treffenden abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Wahrheitspflicht und Offenlegungspflicht und ohne Entrichtung der Eingangsabgaben in das Zollinland verbringt, nicht aber, wenn er in sein... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §37 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Akzessorietät im Sinne der §§ 11, und 37 Abs 1 FinStrG. Entscheidungstexte 10 Os 228/63 Entscheidungstext OGH 14.04.1964 10 Os 228/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0086265 Dokumentnummer JJR_19640414_OGH0002_0100OS00... mehr lesen...
Norm: FinStrG §11FinStrG §35 Abs1 litbFinStrG §38 lita
Rechtssatz: Gewerbsmäßigkeit beim Täter belastet in gleicher Weise auch den Mitschuldigen, der selbst nicht gewerbsmäßig handelt. Entscheidungstexte 7 Os 153/60 Entscheidungstext OGH 11.10.1960 7 Os 153/60 Veröff: RZ 1961,65 8 Os 348/60 Entscheidungstext OGH 23.01.1961 8 ... mehr lesen...