Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist Nachstehendes: 1.1. Das Bundesverwaltungsgericht hat (nach Beiziehung eines Amtssachverständigen und Durchführung einer mündlichen Verhandlung) die von der Rechtsmittelwerberin - gegen die von der belangten Behörde für die Jahre XXXX , XXXX und XXXX erlassenen Kostenbescheide - erhobenen Beschwerden mit Erkenntnis vom XXXX , GZlen XXXX , mit einer Maßgabe (für die Jahre XXXX und XXXX ) als unbegründet abgewiesen und in teilw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zur Beschwerde gegen den Bescheid der E-Control vom 05.10.2012, XXXX 1.1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: die belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 1.2. Nachdem das Ermittlungsverfahren am 29.08.2012 geschlossen und die Verfahrenspa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete die belangte Behörde ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. 2. Mit dem mit "XX. Oktober 2015" datierten Bescheid, XXXX , sprach die belangte Behörde nach Abwicklung eines Ermittlungsverfahrens inklusive Zustellung der eingelangten Stellungnahmen an die Verfahrensparteien wie folgt aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zur Vorgeschichte: Mit Bescheid vom XXXX (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), stellte die belangte Behörde für die nunmehrige beschwerdeführende Partei den Kostenanpassungsfaktor mit 2,42 % (Spruchpunkt 1.) und die Kosten für die Systemnutzungsentgelte gemäß § 72 Abs. 2 GWG 2011 - unter Anwendung dieses Faktors - in bestimmter Höhe fest (Spruchpunkt 2.). Mit Spruchpunkt 3. wurde das der Entgeltermittlung für die Netznutzung zu Grunde zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 22.02.2013 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 21.02.2014 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.01.2015 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 12.02.2016 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 69 GWG 2011 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid aus: "1. Der Kostenanpassungsfaktor wird mit 5,30 % festgestellt. 2. Die Koste... mehr lesen...