Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung begangen zu haben, weil er im Schreiben vom 27. Juni 1996 Rechtsanwalt Dr. H K-W als Masseverwalter im Konkurs des Dr. F W, Z5 S 982/95m des Handelsgerichtes Wien, vorgeworfen habe, 1. wissentlich die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befug... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §63, §64
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch unrichtige Zusammensetzung des entscheidenden Senats der OBDK
mangels Bekanntgabe aller an der Entscheidung beteiligten
Kommissionsmitglieder an die zur Ablehnung von Mitgliedern
berechtigte Partei
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer ist mit Schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 17. März 1997 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien nicht Folge gegeben. Der erstinstanzliche Bescheid wurde mit der Maßgabe einer Änderung des Spruchtextes bestätigt. 2. Gegen diesen Bescheid der OBDK richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Besch... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §63
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch unrichtige Zusammensetzung des erkennenden Senats der OBDK;
Verstoß gegen die Übergangsbestimmungen zu der im
Entscheidungszeitpunkt anzuwendenden Geschäftsverteilung
Rechtssatz: Der bereits bestellte Berichterstatter Dr. M gehörte dem Senat 3 wied... mehr lesen...