Norm: DSt §54 Abs1DSt §54 Abs5
Rechtssatz: Die Kostenersatzpflicht nach § 54 Abs 5 DSt ist auch in den in Abs 1 genannten Beschlüsse auf Zurückweisung auszusprechen. Entscheidungstexte 27 Ds 4/18x Entscheidungstext OGH 11.09.2018 27 Ds 4/18x 28 Ds 3/21m Entscheidungstext OGH 10.11.2021 28 Ds 3/21m Vgl ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Dem Formerfordernis des § 54 Abs 1 DSt, wonach die Beschwerde schriftlich einzubringen ist, genügt jedenfalls auch die Ablichtung des (hier handschriftlichen) Originals der Beschwerde. Entscheidungstexte Bkd 14/88 Entscheidungstext OGH 09.05.1988 Bkd 14/88 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §40 Abs2DSt 1872 §53 Z3DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Wer weder als Anzeiger noch sonst im Verfahren erster Instanz dahingehend in Erscheinung getreten ist, daß (auch) er sich durch das dem angezeigten Rechtsanwalt vorgeworfene Verhalten in "seinen" Rechten beeinträchtigt erachte, ist mangels Parteistellung zur Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß nicht legitimiert, zumal sich aus § 54 Abs 1 DSt 1872 ergibt, daß nu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Auch Beschwerden des Anzeigers gelten im Zweifel als rechtzeitig eingebracht. Entscheidungstexte Bkd 64/82 Entscheidungstext OGH 31.01.1983 Bkd 64/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0056038 Dokumentnummer JJR_19830131_OGH0002_000BKD00064_8200... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §46 Abs1DSt 1872 §48 Abs1DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Auch im Disziplinarverfahren gibt es nur eine Ausführung des Rechtsmittels, auf Ergänzungen kann selbst dann nicht bedacht genommen werden, wenn sie innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eingebracht werden (SSt 27/44 uva, so schon Bkd 8/66). Entscheidungstexte Bkd 52/80 Entscheidungstext OGH 06.10.1980 Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß mangels Ausführung von Beschwerdegründen. Entscheidungstexte Bkd 39/74 Entscheidungstext OGH 02.12.1974 Bkd 39/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056029 Dokumentnummer JJR_19741202_OG... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Keine Wiedereinsetzung gegen den Ablauf der Rechtsmittelfrist zugunsten der Anzeigerin im Disziplinarverfahren. Entscheidungstexte Bkd 38/73 Entscheidungstext OGH 30.09.1974 Bkd 38/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056050 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Die mit unrichtiger Bezeichnung der Behörde und mit unzutreffender Anschrift versehene Beschwerde, welche an die zuständige Behörde abgetreten wurde und dort nach Ablauf der Beschwerdefrist einlangte, ist als verspätet zurückzuweisen. Entscheidungstexte Bkd 62/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 Bkd 62/63 Veröff: AnwBl 1965,16 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Wird die Beschwerde unrichtig an die OBDK gerichtet und von dieser sodann dem Disziplinarrat übersendet, so ist entscheidend, ob sie beim Disziplinarrat noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist einlangt. Langt sie erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist beim Disziplinarrat ein, so ist die Beschwerde verspätet. Entscheidungstexte Bkd 62/63 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §54 Abs1
Rechtssatz: Eine auch vom Nichtanzeiger gemäß § 53 Abs 3 DSt 1872 erhobene Beschwerde muß jedenfalls innerhalb der unerstreckbaren Frist von vierzehn Tagen des § 54 Abs 1 DSt 1872 beim Disziplinarrat eingebracht werden, um den Eintritt der Rechtskraft hinauszuschieben. Entscheidungstexte Bkd 1/61 Entscheidungstext OGH 06.04.1961 Bkd 1/61 ... mehr lesen...