RS OGH 2018/9/11 27Ds4/18x, 28Ds3/21m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.2018
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Norm

DSt §54 Abs1
DSt §54 Abs5

Rechtssatz

Die Kostenersatzpflicht nach § 54 Abs 5 DSt ist auch in den in Abs 1 genannten Beschlüsse auf Zurückweisung auszusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132219

Im RIS seit

18.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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