Norm: DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §38DSt 1872 §39
Rechtssatz: Im Zuge des Verfahrens über einen rite zustandegekommenen und dem Inhaltserfordernis der Angabe zumindest eines konkreten Anschuldigungspunktes disziplinarrechtlicher Art entsprechenden Einleitungsbeschluß kann die disziplinarrechtliche Anschuldigung durch den Disziplinarrat in der mündlichen Disziplinarverhandlung auch erweitert werden. Dabei kommt es entscheidend nur darauf an, daß d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §37DSt 1872 §38
Rechtssatz: Aus §§ 37, 38 DSt 1872 ergibt sich der Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens. Diesem wird durch die gemäß § 37 Abs 1 DSt zulässige Verlesung von Protokollen nur dann entsprochen, wenn die Vornehmung von Zeugen gar nicht beantragt bzw der Verlesung von Zeugenaussagen ausdrücklich oder konkludent zugestimmt wird. Entscheidungstexte Bkd 108/84 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38DSt 1872 §39
Rechtssatz: Im Interesse der Rechtsverteidigung darf der Disziplinarrat nur über jene Tat urteilen, die im Einleitungsbeschluss als Anschuldigung angeführt worden ist, zumindest aber als Anschuldigung dem Beschuldigten vorgehalten wurde, damit dieser Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen und sich diesbezüglich zu verteidigen. Entscheidungstexte Bkd 11/77 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38DSt 1872 §39
Rechtssatz: Dem Interesse der Rechtsverteidigung ist dann nicht Rechnung getragen, wenn bis zum Schluß der mündlichen Disziplinarverhandlung der Beschuldigte wegen einer bestimmten anderen Tat angeschuldigt wird und sich nur gegen diesen Vorwurf verteidigt, bei der Erkenntnisfällung aber wegen einer Tat verurteilt wird, die weder im Einleitungsbeschluß, noch in der Anschuldigung des Kammeranwaltes genannt wird. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38
Rechtssatz: Der Grundsatz der Unmittelbarkeit ist "kein Gut an sich, kein sogenannter Selbstzweck". Entscheidungstexte Bkd 64/75 Entscheidungstext OGH 28.06.1976 Bkd 64/75 1 Ob 39/15i Entscheidungstext OGH 22.10.2015 1 Ob 39/15i Auch; Beisatz: Hier: Sachliche Unmittelbarkeit nach der ZPO. Zur Frage der Verwertbarkei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §37DSt 1872 §38
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der §§ 396, 398 ZPO. Entscheidungstexte Bkd 62/59 Entscheidungstext OGH 31.03.1960 Bkd 62/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056146 Dokumentnummer JJR_19600331_OGH0002_000BKD00062_5900000_004 mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38
Rechtssatz: Der Disziplinarrat ist an die vom Strafgericht festgestellten Tatsachen gebunden. Entscheidungstexte Bkd 88/58 Entscheidungstext OGH 27.11.1958 Bkd 88/58 Veröff: AnwBl 1959,33 Bkd 27/59 Entscheidungstext OGH 04.06.1959 Bkd 27/59 Bkd 77/60 Ents... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38
Rechtssatz: Auch im Disziplinarverfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit. Daher liegt eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vor, wenn es der Disziplinarrat unterläßt, die Zeugen in der mündlichen Disziplinarverhandlung zu hören, um sich selbst ein Bild von ihrer Glaubwürdigkeit zu machen und um auch dem Beschuldigten die Möglichkeit zu bieten, Fragen zu stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §38DSt 1872 §39DSt 1872 §46
Rechtssatz:
Spruch: und
Gründe: eines Urteiles oder Erkenntnisses bilden eine Einheit. Entscheidungstexte Bkd 29/56 Entscheidungstext OGH 26.02.1957 Bkd 29/56 Veröff: AnwBl 1958,19 Bkd 95/86 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 Bkd 95/86 Beisatz: Freispruch nur in den Gründen. (T1) Ve... mehr lesen...