Norm: DSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Ein strafgerichtlicher Freispruch oder der Umstand, daß der öffentliche Ankläger keinen Grund zur strafgerichtlichen Verfolgung des Disziplinarbeschuldigten gefunden hat, entbindet den Disziplinarrat nicht seiner Verpflichtungen, den angezeigten Sachverhalt eigenständig dahin zu prüfen, ob sich daraus der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des betreffenden Rechtsanwaltes ergibt. Dieser Prüfung darf abe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §53 Z1
Rechtssatz: Gegen einen Ablassungsbeschluß steht dem Beschuldigten (auch wenn dieser Selbstanzeige erstattet hat) kein Beschwerderecht zu. Entscheidungstexte Bkd 54/81 Entscheidungstext OGH 14.12.1981 Bkd 54/81 Veröff: AnwBl 1983,194 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §50aDSt 1872 §53
Rechtssatz: Neuerungsverbot im Rechtsmittelverfahren über einen Ablassungsbeschluß (AnwBl 1968,21). Entscheidungstexte Bkd 49/79 Entscheidungstext OGH 01.10.1979 Bkd 49/79 Bkd 16/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1984 Bkd 16/84 Veröff: AnwBl 1987,279 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IDSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Kein Grund für einen Ablassungsbeschluß, wenn der inkriminierte Artikel in der Illustrierten nicht vom Rechtsanwalt verfaßt ist, im Wege der Beweiswürdigung aber noch zu klären sein wird, wie sich der Autor des Artikels beim beschuldigten Rechtsanwalt eingeführt hat, insbesondere ob er den Namen der Zeitschrift genannt hat, für die er einen Beitrag verfassen will, ob er Sinn und Zweck der Artikel... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Die Aufgabe der in § 29 DSt 1872 vorgesehenen Erhebungen beschränkt sich auf die Prüfung des vorliegenden bzw beigeschafften Tatsachenmaterials in der Richtung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, daß der in Untersuchung gezogene Rechtsanwalt ein Disziplinarvergehen begangen habe. Die Feststellung, ob er bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente auch tatsächlich ein solches Vergehen gesetzt hat oder nicht,... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GDSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Kein Grund für einen Ablassungsbeschluß (vielmehr begründeter Verdacht des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung), wenn der Verteidiger nach Ablehnung seines Antrages auf Vertagung der Hauptverhandlung zum Austausch von Anklageschriften im Sinne des § 277 Abs 2 StPO demonstrativ der Verhandlungssaal verläßt. Entscheidungstexte Bkd ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6
Rechtssatz: Mit einem Ablassungsbeschluß kann nur dann vorgegangen werden, wenn nicht einmal der Verdacht eines disziplinären Verhaltens vorliegt. Entscheidungstexte Bkd 22/68 Entscheidungstext OGH 24.06.1968 Bkd 22/68 Bkd 30/68 Entscheidungstext OGH 16.09.1968 Bkd 30/68 Beisatz: Nur wenn ein unbest... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §53 Z3
Rechtssatz: Auch bei einer Beschwerde gegen einen Ablassungsbeschluß seitens des Anzeigers gemäß § 53 Z 3 DSt 1872 kann, wenn dieser Beschwerde Erfolg beschieden ist, das Disziplinarverfahren ungeachtet der im § 47 Z 3 DSt 1872 statuierten Beschränkungen sowohl in der Richtung der Verletzung der Berufspflichten als auch in der Richtung der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durchgeführt wer... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §29 Abs6DSt 1872 §30
Rechtssatz: Eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung gibt Anlaß zur Anordnung einer mündlichen Verhandlung. Ein Ablassungsbeschluß kann nicht gefaßt werden. Entscheidungstexte Ds 79/54 Entscheidungstext OGH 02.12.1954 Ds 79/54 Veröff: SSt XXV/87 Bkd 48/66 Entscheidungstext OGH 19.0... mehr lesen...