Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gegen den Beschwerdeführer, einen Rechtsanwalt in E., werden vor dem Disziplinarrat der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (in der Folge: Disziplinarrat) zu Z D 16/98, DV 17/99 und D 53/98 sowie DV 18/99 Disziplinarverfahren geführt, in denen ihm die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes vorgeworfen werden. 1.2. Am 11. Oktober 1999 fand vor dem Disziplinarrat eine mü... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1990 §26 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter und im Recht auf ein faires Verfahren durch Zurückweisung
einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsantrages
betreffend den Kammeranwalt im Disziplinarverfahren gegen einen
Rechtsanwalt durch die OBDK Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Vorarlberg faßte nach Einholung einer Äußerung des beschuldigten Beschwerdeführers am 15. Jänner 1990 den Beschluß auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen diesen, weil der Verdacht bestehe, daß er sich einer Verletzung der Berufspflichten und einer Verletzung gegen Ehre und Ansehen des Standes dadurch schuldig gemacht habe, daß er in einem in einer Tageszeitung am 29. September 1989 veröffentlichten ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2DSt 1990 §26 Abs5
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf ein Verfahren vor dem
gesetzlichen Richter durch die Entscheidung der OBDK über das
Vorliegen eines Befangenheitsgrundes; Zuständigkeit des
Präsidenten des Disziplinarrates; Fortführung anhängiger Verfahren
nach dem neuen DSt 1990
Rechtssatz: Das DSt 1990 trat mit dem 0... mehr lesen...