RS Vfgh 2001/11/27 B1751/00

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Veröffentlicht am 27.11.2001
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Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

B-VG Art83 Abs2
EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien
DSt 1990 §26 Abs5

Leitsatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Recht auf ein faires Verfahren durch Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsantrages betreffend den Kammeranwalt im Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt durch die OBDK

Rechtssatz

Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den den Ablehnungsantrag abweisenden Beschluß des Disziplinarrates findet ihre gesetzliche Deckung in §26 Abs5 DSt 1990 (ohne daß Überlegungen zur subsidiären Anwendbarkeit der StPO gemäß §77 Abs3 DSt 1990 anzustellen wären).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte Disziplinarrecht, fair trial

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1751.2000

Dokumentnummer

JFR_09988873_00B01751_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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