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27 RechtspflegeNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und im Recht auf ein faires Verfahren durch Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Ablehnungsantrages betreffend den Kammeranwalt im Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt durch die OBDKRechtssatz
Die Zurückweisung der Beschwerde gegen den den Ablehnungsantrag abweisenden Beschluß des Disziplinarrates findet ihre gesetzliche Deckung in §26 Abs5 DSt 1990 (ohne daß Überlegungen zur subsidiären Anwendbarkeit der StPO gemäß §77 Abs3 DSt 1990 anzustellen wären).
Schlagworte
Rechtsanwälte Disziplinarrecht, fair trialEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1751.2000Dokumentnummer
JFR_09988873_00B01751_01