Norm: DSt 1872 §18RAO §5 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede mit der Streichung von der Liste geahndete Handlung muß eine solche sein, die einer Wiedereintragung nach Ablauf der Sperrfrist mangels Vertrauenswürdigkeit entgegensteht. So wird etwa die Wiedereintragung dann nicht verweigert werden, wenn das disziplinäre Verhalten nicht die unmittelbare Vertrauenssphäre Anwalt: Klient betroffen hat oder wenn es sich zwar als schwerer, rückblickend aber ein... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §18DSt 1872 §26
Rechtssatz: § 26 Abs 1 DSt knüpft die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens an zwei Voraussetzungen, nämlich 1.) an die Erstattung einer Disziplinaranzeige, worunter auch Mitteilungen der Strafgerichte gemäß § 18 DSt zu verstehen sind, und 2.) an die Eintragung des Disziplinarbeschuldigten in die Liste der Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsanwärter zur Zeit des Einlangens der Anzei... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §18
Rechtssatz: Auch der Disziplinarrat ist an ein verurteilendes Erkenntnis eines Strafgerichtes und an dessen Tatsachenfeststellungen gebunden und hat im Falle eines Schuldspruches bloß zu prüfen, ob das festgestellte Vorgehen des betreffenden Rechtsanwalts ein Standesvergehen darstellt. Entscheidungstexte Bkd 13/75 Entscheidungstext OGH 14.04.1975 Bkd 13/75 ... mehr lesen...