Norm: DSt 1872 §13 litb
Rechtssatz: Beim Suspensionsbruch handelt es sich zwar nicht um ein bloßes Formaldelikt, doch genügt dolus eventualis (insbesondere hinsichtlich des Zugangs des Schreibens, mit dem der Ausschuß die rechtskräftig verhängte Suspension in Vollzug setzte). Entscheidungstexte Bkd 78/88 Entscheidungstext OGH 06.02.1989 Bkd 78/88 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litb
Rechtssatz: Interne Vorarbeiten in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwaltes sind noch keine Ausübung des Anwaltsberufes. Entscheidungstexte Bkd 43/79 Entscheidungstext OGH 11.02.1980 Bkd 43/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055762 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 litcDSt 1872 §13 litb
Rechtssatz: Der Bruch des Vertretungsverbotes ist nach dem ausdrücklichen Gesetzesbefehl des § 13 lit b DSt mit der Disziplinarstrafe der Streichung von der List zu ahnden. Daß sich dieser Gesetzesbefehl nur auf den Bruch eines gemäß § 12 lit c DSt verhängten Vertretungsverbotes bezieht (in diesem Sinn: Jahoda: " Der Bruch des Vertretungsverbotes als Streichungsgrund" in Nachrichtenblatt 1964/100, ist de... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13
Rechtssatz: Die Strafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte darf nach einer trotz entschuldigter Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten Verhandlung nicht ausgesprochen werden. Entscheidungstexte Bkd 6/74 Entscheidungstext OGH 20.05.1974 Bkd 6/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1299 CDSt 1872 §12DSt 1872 §13
Rechtssatz: Haftung eines suspendierten Rechtsanwalt, der auf Grund eines gesellschaftsähnlichen, rechtswidrigen Verhältnisses seine Kanzlei fortführt und so das Verbot der Ausübung der Rechtsanwaltschaft umgeht. Entscheidungstexte 5 Ob 261/70 Entscheidungstext OGH 18.11.1970 5 Ob 261/70 Veröff: NZ 1973,177 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litbDSt 1872 §17
Rechtssatz: Ist ein Rechtsanwalt ungeachtet der ausgesprochenen Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft - sei es gemäß § 13 lit b DSt 1872, sei es gemäß § 17 DSt 1872 - während der Zeit der Einstellung als Rechtsanwalt tätig geworden, dann schreibt § 13 lit b DSt 1872 den Ausspruch der Streichung zwingend vor. Auch die Verwaltung fremden Vermögens gehört zur Tätigkeit des Rechtsanwaltes. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litb
Rechtssatz: Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gehört nicht nur die Parteienvertretung vor Gerichten und Behörden, sondern auch die Verwaltung fremden Vermögens. Unter die Vermögensverwaltung fällt auch die Häuserverwaltung. Entscheidungstexte Bkd 21/61 Entscheidungstext OGH 20.04.1961 Bkd 21/61 European Case... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litbDSt 1872 §17 Abs1
Rechtssatz: Zum Begriff der "Ausübung der Rechtsanwaltschaft" während der Einstellung der Praxis. Entscheidungstexte Bkd 44/57 Entscheidungstext OGH 16.01.1958 Bkd 44/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0055766 Dokumentnummer JJR_19580116... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HDSt 1872 §13 litbRAO 1945 §5
Rechtssatz: Auch die Vorschrift des § 281 Abs 3 StPO (Verletzungen von Formvorschriften können zum Vorteil des A nicht geltend gemacht werden, wenn die Formverletzung auf die Entscheidung keinen dem A nachteiligen Einfluß üben konnte) ist anlog im Disziplinarverfahren anzuwenden. Im Disziplinarverfahren bedeutet schon der Versuch begrifflich das Disziplinarverfahren. Übertretung des Verbotes der B... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §13 litb
Rechtssatz: Auch eine unentgeltliche Ausübung der Rechtsanwaltschaft während der Dauer der Einstellung hat die Verhängung der Strafe der Streichung von der Liste zur Folge. Entscheidungstexte Ds 57/30 Entscheidungstext OGH 04.09.1930 Ds 57/30 Veröff: SSt X/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...