Norm
DSt 1872 §13 litbRechtssatz
Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gehört nicht nur die Parteienvertretung vor Gerichten und Behörden, sondern auch die Verwaltung fremden Vermögens. Unter die Vermögensverwaltung fällt auch die Häuserverwaltung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0055750Dokumentnummer
JJR_19610420_OGH0002_000BKD00021_6100000_001