Nach Prüfung eines vom Beschwerdeführer mitgeteilten Sachverhaltes legte der Kammeranwalt beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien die Anzeige gegen Rechtsanwalt Dr. F.S. gemäß § 22 Abs. 2 DSt 1990 zurück. Hievon setzte er gemäß § 22 Abs. 2 letzter Satz DSt 1990 den Beschwerdeführer in Kenntnis. Mit Eingabe vom 20. November 1997 beantragte der Beschwerdeführer beim Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien, den betreffenden Akt zwecks Einsichtnahme nach Linz zu übersenden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch27/01 Rechtsanwälte
Norm: DSt Rechtsanwälte 1990 §1;DSt Rechtsanwälte 1990 §22 Abs2;RLBA 1977 §48;StGB §297;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: § 1 DSt 1990, § 48 RLBA 1977 und § 297 StGB vermitteln keine subjektiven öffentlichen Rechte (eines Disziplinaranzeigers), die durch einen Bescheid des Plenums des Ausschusses der RAK verletzt werden könnten, mit dem eine Vor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gehört als Rechtsanwalt der Salzburger Rechtsanwaltskammer an. Mit Eingabe vom 10. Februar 1992 stellte er an den Ausschuß der Salzburger Rechtsanwaltskammer einen Antrag mit folgendem Wortlaut: "Der Ausschuß der Salzburger Rechtsanwaltskammer wolle mit Bescheid aussprechen, daß es zulässig ist, also nicht gegen die Pflichten als Rechtsanwalt verstößt und insbesondere Ehre und Ansehen des Standes nicht beeinträchtigt, und daher nicht untersagt wird, in e... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §1;RAO 1868 §23;RLBA 1977 §1;RLBA 1977 §45;
Rechtssatz: Keiner
Norm: ist zu entnehmen, daß eine gesonderte Feststellung darüber, ob eine von einem Rechtsanwalt beabsichtigte künftige Werbemaßnahme zulässig ist oder aber eine Berufspflichtenverletzung darstellen würde, angeordnet wurde. Ein öffentliches Interesse an den begehrt... mehr lesen...