RS Vwgh 1998/9/7 98/10/0307

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
27/01 Rechtsanwälte

Norm

DSt Rechtsanwälte 1990 §1;
DSt Rechtsanwälte 1990 §22 Abs2;
RLBA 1977 §48;
StGB §297;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

§ 1 DSt 1990, § 48 RLBA 1977 und § 297 StGB vermitteln keine subjektiven öffentlichen Rechte (eines Disziplinaranzeigers), die durch einen Bescheid des Plenums des Ausschusses der RAK verletzt werden könnten, mit dem eine Vorstellung gegen einen Bescheid des Ausschusses auf Einstellung des Verfahrens gegen den Angezeigten und Abweisung eines Antrages des Anzeigers auf Aktenübersendung abgewiesen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998100307.X01

Im RIS seit

21.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten