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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DSt Rechtsanwälte 1990 §1;Rechtssatz
§ 1 DSt 1990, § 48 RLBA 1977 und § 297 StGB vermitteln keine subjektiven öffentlichen Rechte (eines Disziplinaranzeigers), die durch einen Bescheid des Plenums des Ausschusses der RAK verletzt werden könnten, mit dem eine Vorstellung gegen einen Bescheid des Ausschusses auf Einstellung des Verfahrens gegen den Angezeigten und Abweisung eines Antrages des Anzeigers auf Aktenübersendung abgewiesen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100307.X01Im RIS seit
21.02.2001