Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen WIEN (in der Folge: LG) vom 29.07.2021, XXXX , wurden gemäß § 381 Abs 1 Z 1 StPO die Kosten eines erfolglosen Wiederaufnahmeverfahrens des BF mit € 750,00 bestimmt und ausgesprochen, dass diese vom BF gemäß § 390a Abs 2 StPO zu ersetzen seien. Dieser Beschluss wurde dem BF am 02.08.2021 (eigenhändig über die Justizvollzugsanstalt XXXX ) zugestellt und ist mangels Anfechtung am 16.08.2021 in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.03.2021, XXXX , wies das Landesgericht für Strafsachen WIEN (in der Folge: LG) den Antrag des Beschwerdeführers (in der Folge: BF) auf Fortführung eines Strafverfahrens wegen § 105 StGB aufgrund der Zurücklegung der Anzeige als unzulässig zurück und verpflichtete den BF als Antragsteller gemäß § 196 Abs 2 StPO zur Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages iHv € 90,00. Dieser Beschluss wurde dem BF am 06.04.2021 zugestellt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 26.03.2021, XXXX , wies das Landesgericht für Strafsachen WIEN (in der Folge: LG) den Antrag des Beschwerdeführers (in der Folge: BF) auf Fortführung eines Strafverfahrens wegen § 105 StGB aufgrund der Zurücklegung der Anzeige als unzulässig zurück und verpflichtete den BF als Antragsteller gemäß § 196 Abs 2 StPO zur Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages iHv € 90,00. Dieser Beschluss wurde dem BF am 06.04.2021 zugestellt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 11.03.2020, XXXX , wies das Landesgericht für Strafsachen WIEN (in der Folge: LG) den Antrag des Beschwerdeführers (in der Folge: BF) auf Fortführung eines Strafverfahrens wegen §§ 165, 159, 292a StGB wegen Verspätung zurück und verpflichtete den BF als Antragsteller gemäß § 196 Abs 2 StPO zur Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages iHv € 90,00. Dieser Beschluss wurde dem BF am 13.03.2020 zugestellt und wurde am 28.03.2020 s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstadt (in der Folge: BG) vom 09.12.2019, XXXX (ON 38), wurde der Strafantrag der betreibenden Partei vom 25.11.2019 (ON 31) bewilligt und über die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) als verpflichtete Partei die bereits mit Beschluss vom 06.08.2019 (ON 34) angedrohte Geldstrafe iHv € 8.000,00 verhängt, weil diese ihrer im zivilgerichtlichen Verfahren zu XXXX festgestellten Rechnungslegungspflicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Datenschutzbeschwerde vom XXXX .2019 behauptete der Beschwerdeführer eine Verletzung in seinem Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Datenschutzgesetz (DSG) und brachte zusammengefasst vor, er sei Mitglied der Einsatzgruppe für die Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) und sei dort als verdeckter Ermittler tätig. Er sei im „ XXXX -Untersuchungsausschuss“ als Auskunftsperson geladen gewesen und habe dort auch Angaben gemacht. Neben ihm sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 22.09.2017, 10 E 1048/17d-22, wurde über die Beschwerdeführerin auf Grund des Verstoßes vom 30.08.2017 eine Geldstrafe von € 40.000,-- und wegen des Verstoßes vom 20.09.2017 eine Geldstrafe von € 50.000,--, somit insgesamt eine Geldstrafe von € 90.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 17.10.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 04.04.2019, 10 E 1048/17d-77, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Verstoßes vom 28.03.2019 eine Geldstrafe von € 100.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 23.05.2019). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 13.06.2019, 10 E 1048/17d-84, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 100.000,-- sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 04.04.2019, 10 E 1048/17d-76, wurde über die Beschwerdeführerin wegen des Verstoßes vom 30.01.2019 eine Geldstrafe von € 100.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 23.05.2019). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 13.06.2019, 10 E 1048/17d-83, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 100.000,-- sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 01.08.2018, 7 E 3563/16k, wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 30.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 01.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.10.2018, 7 E 3563/16k, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 30.000,-- sowie die Einhebungsgebühr in Höhe von € 8,--, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 31.07.2018, 7 E 3563/16k, wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 30.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 01.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.10.2018, 7 E 3563/16k, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 30.000,-- sowie die Einhebungsgebühr in Höhe von € 8,--, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 06.07.2018, 7 E 3563/16k, wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 20.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 01.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.10.2018, 7 E 3563/16k, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 20.000,-- sowie die Einhebungsgebühr in Höhe von € 8,--, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 03.07.2018, 7 E 3563/16k, wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 20.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 01.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.10.2018, 7 E 3563/16k, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 20.000,-- sowie die Einhebungsgebühr in Höhe von € 8,--, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch die Beschwerdeführerin) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im F... mehr lesen...