Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art89 Abs4B-VG Art140AbkSozSi Österreich - BRD Art27 Abs3
Rechtssatz: Antrag an den VfGH im Art 27 Abs 3 des Eur AbkSozSi Österreich - Deutschland vom 22.12.1966 BGBl 1969/382 in der geltenden Fassung das Wort "Pension" in der Wortfolge "und eines Kinderzuschußes zur Pension (Rente) eines Versicherten", als verfassungswidrig festzustellen und aufzuheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art89 Abs4B-VG Art140AbkSozSi Österreich - BRD Art27 Abs3
Rechtssatz: Antrag an den VfGH im Art 27 Abs 4 Satz 3 des Abkommens in der geltenden Fassung das Wort "Pension" in der Wortfolge " sowie um den nach Absatz 8 zustehenden Kinderzuschuß zur Pension (Rente) eines Versicherten" als verfassungswidrig festzustellen und aufzuheben. Entscheidungstexte 10 ObS 42/95 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art89 Abs4B-VG Art140AbkSozSi Österreich - BRD Art27 Abs3
Rechtssatz: Antrag an den VfGH im Art 27 Abs 8 Halbsatz 1 des Abkommens in der geltenden Fassung das zweimal vorkommende wort "Pension" als verfassungswidrig festzustellen und aufzuheben. Entscheidungstexte 10 ObS 42/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 10 ObS 42/95 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs4B-VG Art139
Rechtssatz: Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, das aufgehobene Gesetz auch nachher noch auf Tatbestände anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten des aufgehobenen Gesetzes konkretisiert haben. Unter Konkretisierung eines Tatbestandes ist zu verstehen, dass ein Sachverhalt alle Voraussetzungen erfüllt hat, die eine Rechtsvorschrift für ihre Entscheidungsreife erfordert. Unter Anlassfall i... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs4
Rechtssatz: Nur für Rechtsfälle, die vor der Kundmachung des aufhebenden Erkenntnisses tatbestandsmäßig konkretisiert wurden, übt die vom VfGH bestimmte Frist eine rechtliche Wirkung nicht aus. (ZStG). Entscheidungstexte 1 Ob 617/56 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 1 Ob 617/56 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs4
Rechtssatz: Gemäß Art 89 Abs 4 B-VG hat das Gericht, das eine durch Erkenntnis des VfGH als gesetzwidrig aufgehobene Verordnung nach dem Wirksamkeitsbeginn der Aufhebung auf einen früheren Rechtsfall anzuwenden hätte, ohne weiteren Antrag so zu entscheiden, als ob die Verordnung bereits an dem Tag, da der konkrete zur gerichtlichen Entscheidung vorliegende Tatbestand gesetzlich wurde, außer Wirksamkeit gewesen wäre. Dies m... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs4
Rechtssatz: Die Aufhebung einer Verordnung durch den VfGH ist auch im Revisionsverfahren zu beachten, da das Revisionsgericht eine als gesetzwidrig festgestellte Verordnung nicht anwenden kann (vgl 3 Ob 615/52 und 1 Ob 846/52). Entscheidungstexte 2 Ob 766/52 Entscheidungstext OGH 28.01.1953 2 Ob 766/52 European ... mehr lesen...