IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha vom 3. September 2021, Zl. ***, betreffend Verweigerung einer Auskunft, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG dahingehend Folge gegeben, dass der ausdrücklich auf das Auskunftspflichtgesetz, BGB... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: AuskunftsG NÖ 1988 §1 Abs1AuskunftsG NÖ 1988 §5 Abs1 Z5B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Der zweite Satz des Art 20 Abs 4 B-VG knüpft an einen organisatorischen Organbegriff an. Die Auskunftspflicht der Landes- und Gemeindeverwaltungsorgane (im organisatorischen Sinn) ist daher in der Ausführungsgesetzgebung und in der Vollziehung Landessache. Daher ist auch die Au... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: AuskunftsG NÖ 1988 §1 Abs1AuskunftsG NÖ 1988 §5 Abs1 Z5B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Gegenstand von Auskünften iSd AuskunftspflichtG sind ausschließlich solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von der ersuchten Verwaltungseinheit zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht beschafft werden müssen (... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.11.2021 Norm: AuskunftsG NÖ 1988 §1 Abs1AuskunftsG NÖ 1988 §5 Abs1 Z5B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Der Auskunftspflicht unterliegende Informationen liegen nur dann vor, wenn diese auf irgendeiner materiellen Basis festgehalten sind (vgl VwGH Ra 2017/02/0141). Was alleine im Gedächtnis eines Mitarbeiters der auskunftspflichtigen Stelle ist, unterliegt nicht der Auskunftspflic... mehr lesen...