Norm: ABGB §1330 Abs2 BIAHG §1 Abs4 EbB-VG Art20 Abs3AuskunftspflichtG §1
Rechtssatz: Besteht die Gefahr, dass durch die Information einzelner Verbraucher oder auch der Öffentlichkeit in den „good will" des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird, darf diese nur veranlasst werden, wenn - deren Richtigkeit vorausgesetzt - die Information auch einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit standhalten kann. Droht also durch eine Veröffentlichung - mag ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII7B-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Ob eine Geheimhaltung im "überwiegenden Interesse" des von einer Veröffentlichung erkennbar betroffenen Personenkreises (hier: der österreichischen Rindfleischproduzenten undRindfleischverarbeiter einschließlich der klagenden Partei) liegt, kann regelmäßig nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs3B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Die mit Verwaltungsaufgaben betrauten Organe der Körperschaften des öffentlichen Rechts unter anderem treffende Verschwiegenheitspflicht über ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist, ist eine ganz allgemeine Anordnung, die nicht auf Fälle eines Auskunftsbegehrens im Sinn des Art20 Abs4 ... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte mit Strafantrag vom 17. August 1989, 9 St 5.563/87 (ON 53/II des Vr-Aktes), den ehemaligen Angestellten der SPARKASSE L***** Erhard P*****, Reinhold S*****, Helmut R***** und Alfred G***** das Vergehen nach dem § 24 Abs. 1 lit. a DevG zur Last, weil sie in verschiedener personeller Zusammensetzung in den Jahren 1983 bis 1987 in zahlreichen Angriffen vorsätzlich entgegen der Bestimmung des § 2 Abs. 1 DevG (und der jeweils geltenden Kundm... mehr lesen...
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG §20 Abs3
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des VfGH kommt Verordnungen grundsätzlich keine rückwirkende Kraft zu; eine Anordnung der Rückwirkung wäre überdies nur auf Grund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung zulässig. Entscheidungstexte 11 Os 130/90 Entscheidungstext OGH 19.03.1991 11 Os 130/90 Veröff: EvBl 1991/150 S 635 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs3
Rechtssatz: Der Begriff "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit" ist im Sinne der Tatbestände der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung bzw des Strafrechtswesens (Art 10 Abs 2 MRK bzw Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) zu verstehen. Entscheidungstexte 16 Os 46/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1991 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20 Abs3Krnt L-VG Art60 Abs2
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen verfassungsgesetzlichen Regelung und unter Bedachtnahme auf Art 22 B-VG gilt die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit nach Art 20 Abs 3 B-VG auch für das von einem Untersuchungsausschuß des Krnt Landtages gemäß Art 60 Abs 2 Krnt L-VG um Überlassung von Gerichtsakten (oder Teilen derselben) ersuchte richterliche Organ; dieses muß bei seiner Sachent... mehr lesen...
Am 20. August 1971 erließ das Amt der oberösterreichischen Landesregierung einen Enteignungsbescheid, mit dem unter anderem auch eine Grundfläche der Antragsgegnerin zugunsten der Republik Österreich. Bundesstraßenverwaltung, enteignet wurde. Dieser Bescheid wurde der zustandigen, die Republik Österreich im Enteignungsverfahren vertretenden Abteilung Straßenbau der oberösterreichischen Landesregierung am 23. September 1971 zugestellt. Die Zustellung an die Antragsgegnerin erfolgte am ... mehr lesen...