Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
Begründung: Einspruch erhoben, daß die Beschwerdeführer seit acht Jahren in Wien wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
Begründung: Einspruch erhoben, daß die Beschwerdeführer seit acht Jahren in Wien wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
Begründung: Einspruch erhoben, daß die Beschwerdeführer seit acht Jahren in Wien wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung AllgZivildienstG §2 Abs1ZivildienstG §47 Abs3 Z3
Rechtssatz: Zivildienstgesetz; §2 Abs1 gewährleistet verfassungsgesetzlich das Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung; Verletzung dieses Rechtes; kein Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 13 Staatsvertragsdurchführung, Kriegsfolgen13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabVermögensvertrag Polen Art1VerteilungsG Polen §2VerteilungsG Polen §3
Rechtssatz: Verteilungsgesetz Polen; mangelhaftes Ermittlungsverfahren; Gleichheitsverletzung Entscheidungstexte B 550/77 Entscheidungste... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitNö KStrVG 1971 §4 Abs5 Z2 lita, §4 Abs5 Z2 litbVfGG §19 Abs3 Z2
Rechtssatz: Art144 B-VG; Tod des Beschwerdeführers; Rechtsnachfolge Art140 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung von Bestimmungen des §4 Abs5 des Nö. Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3705 Anzeigenabgabe
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5WAO §146 Abs1WAO §149 Abs3Wr AnzeigenabgabeG §3
Rechtssatz: Wr. Anzeigenabgabegesetz; keine denkunmögliche Anwendung des §3 (iVm §149 Wr. Abgabenordnung); keine Willkür Entscheidungstexte B 463/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.06.1980 B... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8StVO 1960 §5 Abs4, §5 Abs6StVO 1960 §99 Abs1 litb, §99 Abs1 litcVStG §3 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: StVO 1960; mit §99 Abs1 litc ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht nicht begründet worden; keine Bedenken gegen den Einleitungssatz des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
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Begründung: Einspruch erhoben, daß die Beschwerdeführer seit acht Jahren in Wien wohn... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
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Begründung: Einspruch erhoben, daß die Beschwerdeführer seit acht Jahren in Wien wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Beschwerdeführer waren für die am 2. Oktober 1977 stattgefundenen Wahlen in den Landtag des Burgenlandes in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustift bei Güssing eingetragen. Gegen ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis wurde gem. §27 der Bgld. Landtagswahlordnung, LGBl. 5/1949, idF des LG LGBl. 28/1976 (im folgenden kurz: LWO) innerhalb der Auflagefrist mit der
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
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Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art95B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbBgld LandtagswahlO 1949 §28 Abs2Bgld LandtagswahlO 1949 §29 Abs2EGVG ArtII Abs6 litbVfGG §82 Abs3 dritter SatzVfGG §83 Abs1 Beachte ebenso Erk. B437 bis 440/77 vom gleichen Tag betreffend Bgld.
Gemeindewahlordnung
Rechtssatz: Bgld. Landtagswahlordnung; rechtswidrige Str... mehr lesen...