Begründung: I. Die Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen lehnte mit Bescheid vom 22. Dezember 1978 das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Gewährung einer Aushilfe unter Bezugnahme auf Bestimmungen des Aushilfegesetzes, BGBl. 712/1976, ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde. Die Beschwerdeführerin ist am 21. August 1982 verstorben. II. Über eine Beschwerde kann, ungeachtet ihrer Zulässigkeit im Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 idF BGBl 353/1981
Rechtssatz: Art144 B-VG; Tod der Beschwerdeführerin; Fehlen eines Rechtsnachfolgers hinsichtlich der als verletzt behaupteten Rechte Entscheidungstexte B 310/79 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
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Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Nach dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (Anlage zur Kundmachung der Landesregierung LGBl. 53/1975 über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck) - fortan Stadtrecht - sind als Gemeindeorgane ua. der aus der Mitte des Gemeinderates gewählte Stadtsenat (§§9 und 11) sowie die aus der Mitte des Gemeinderates gewählten Verwaltungsausschüsse für wirtschaftliche Unternehmungen (§§9 und 30 Abs3) vorgesehen. Dr. W. St. gehö... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art115 Abs2B-VG Art117 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidInnsbrucker Stadtrecht 1975 §29 Abs6Innsbrucker Stadtrecht 1975 §30 Abs3
Rechtssatz: Art140 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung des §29 Abs6 und eines Satzteiles in §30 Abs3 des Innsbrucker Stadtrechtes 19... mehr lesen...