RS Vfgh 1986/2/28 B593/84

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Veröffentlicht am 28.02.1986
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
B-VG Art144 Abs3

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis dafür, daß anläßlich einer freiwillig gestatteten Nachschau durch Zollwachebeamte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt wurde; Erklärung der Beamten, im Falle der Weigerung, freiwillig Nachschau zu gestatten, einen Hausdurchsuchungsbefehl einzuholen - keine sofortige Zwangsmaßnahme

Entscheidungstexte

  • B 593/84
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.02.1986 B 593/84

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit, Finanzstrafrecht, Hausdurchsuchung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B593.1984

Dokumentnummer

JFR_10139772_84B00593_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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