Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 9.271-9.300 von 21.813

RS Vfgh 1988/11/29 B380/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9HausRSchG §3
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand Gesetz zum Schutze des Haus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/11/29 B380/85

Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt vor, daß er einen Tanzschulbetrieb führe und hiezu einen im 1. Stock gelegenen Saal des Gastbetriebes "G" (Wien 21) von der Gastwirtin I K gemietet habe. Bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland sei ein Rechtsmittelverfahren über eine von ihm gegen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erhobene Berufung a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.11.1988

RS Vfgh 1988/11/29 B380/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9HausRSchG §3
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand Gesetz zum Schutze des Haus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/11/29 B380/85

Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt vor, daß er einen Tanzschulbetrieb führe und hiezu einen im 1. Stock gelegenen Saal des Gastbetriebes "G" (Wien 21) von der Gastwirtin I K gemietet habe. Bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland sei ein Rechtsmittelverfahren über eine von ihm gegen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erhobene Berufung a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.11.1988

RS Vfgh 1988/11/29 B380/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9HausRSchG §3
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand Gesetz zum Schutze des Haus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/11/29 B380/85

Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Einschreiter - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt vor, daß er einen Tanzschulbetrieb führe und hiezu einen im 1. Stock gelegenen Saal des Gastbetriebes "G" (Wien 21) von der Gastwirtin I K gemietet habe. Bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland sei ein Rechtsmittelverfahren über eine von ihm gegen Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide erhobene Berufung a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.11.1988

RS Vfgh 1988/11/29 B380/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9HausRSchG §3
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand Gesetz zum Schutze des Haus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1988

RS Vfgh 1988/11/29 B380/85

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9HausRSchG §3
Leitsatz: Art144 Abs1 zweiter Satz B-VG; Besichtigung eines Saales - infolge freiwilliger Zustimmung der Verfügungsberechtigten fehlt dem behördlichen Vorgehen der Zwangscharakter; kein tauglicher Beschwerdegegenstand Gesetz zum Schutze des Haus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1717/88

Begründung: 1. Der Einschreiter, er befindet sich derzeit in der Strafvollzugsanstalt Sonnberg, bringt vor, seine Freiheitsstrafe ende mit 6. April 1989; es sei ihm jedoch bereits am 15. September 1988 von der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine Aufforderung zum Antritt von Ersatzfreiheitsstrafen nach §53 Abs1 und 2 VStG 1950 im unmittelbaren Anschluß an die gerichtliche Freiheitsstrafe zugestellt worden. Der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe sei nach §53 Abs4 VStG 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1621/88

Begründung: 1. Die Beschwerde war zurückzuweisen, weil sie nicht den strengen Formerfordernissen des §15 Abs2 VerfGG 1953 genügt, wie folgende Erwägungen zeigen: Nach §15 Abs2 VerfGG 1953 hat die Beschwerdeschrift ua. ein bestimmtes Begehren zu enthalten. Fehlt ein solches Begehren, leidet die Beschwerde an einem nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel; sie muß darum sogleich - als unzulässig - zurückgewiesen werden (VfSlg. 8733/1980, 9798/1983, 10174/19... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

RS Vfgh 1988/11/28 B1102/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Aufforderung zwecks Einvernahme zum Gendarmerieposten mitzukommen unter Androhung der Einholung eines richterlichen Haftbefehls; Fehlen des für das Vorliegen der "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt" geforderten "unverzüglichen Befolgun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1988

RS Vfgh 1988/11/28 B1355/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §88
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; Anordnung auf Räumung der Besuchergalerie - vom Präsidenten des Nationalrates in Ausübung der Sitzungspolizei getroffene Maßnahme ist der Staatsfunktion Gesetzgebung zuzurechnen; (gewaltsame) Entfernung der Beschwerdeführer kein Akt verwaltungsbehördlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1988

RS Vfgh 1988/11/28 B1621/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbVfGG §15 Abs2VfGG §18VfGG §19 Abs3 Z2 litc
Leitsatz: VerfGG §15 Abs2; bei mißverständlicher Umschreibung von Gegenstand und Umfang der Anfechtung keine selbständige Festlegung dieser Beschwerdeessentiale durch den VfGH; kein bestimmtes Begehren - inhaltlicher, nicht verbesserungsfähiger Mangel; Unz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1988

RS Vfgh 1988/11/28 B1717/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidVFGG §19 Abs3 Z2 litaVStG 1950 §53 Abs1VStG 1950 §53 Abs4VStG 1950 §54 Abs2 erster Satz
Leitsatz: Art144 Abs1 B-VG; VStG §54b Abs2 erster Satz idF BGBl. 516/1987; Aufforderung zum Strafantritt kein Bescheid
Rechtssatz: Eine Aufforderung zum Strafantritt ist kein Bescheid, sondern ledig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1102/87

Begründung: I. 1.a) G H begehrt mit seiner auf Art144 Abs1 B-VG gestützten Beschwerde an den VfGH die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn am 5. September 1987 um etwa 07.30 Uhr in Hof bei Salzburg Gendameriebeamte aufgefordert haben, zum Gendarmerieposten Hof mitzukommen und ihn dort zwischen 08.00 Uhr und 08.30 Uhr einvernommen haben, somit seiner Ansicht nach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, im verfassungsge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/11/28 B1355/88

Begründung: 1.1. M W begehrte mit ihrer auf Art144 B-VG gegründeten Beschwerde an den VfGH die (kostenpflichtige) Feststellung, sie sei am 8. Juni 1988 von Parlamentsordnern gewaltsam von der (Besucher-)Galerie des Parlaments in Wien entfernt und durch diese - dem Präsidenten des Nationalrates zuzurechnende - Amtshandlung, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worde... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.11.1988

Entscheidungen 9.271-9.300 von 21.813

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