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91 Post-und FernmeldewesenNorm
B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätLeitsatz
Einstellung von amtswegigen Normenprüfungsverfahren wegen Entfalls der Präjudizialität infolge Zurückziehung der Beschwerden in den AnlassfällenSpruch
Die Verfahren werden eingestellt.
Begründung
Begründung:
Mit Schriftsatz vom 17. September 2008 zog die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerden zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, VfGH / Anlassverfahren, KommAustria, FernmelderechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B696.2007Zuletzt aktualisiert am
03.11.2008