Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 5. Juli 2002 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/02 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gemäß §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtliche Unterlagen der Stadtgemeinde Schwechat betreffend die von ihr in den Jahren 2000 und 2001 ausbezahlten Bezüge und Ruhebezüge Einschau zu halten". ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsätzen vom 18. März 2004 zog der Rechnungshof seine Anträge auf Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit mit der Oesterreichischen Nationalbank einerseits (KR5/00) und der Gemeinde Wiener Neustadt andererseits (KR6/00) im Hinblick auf die hg. Erkenntnisse KR1/00, KR2/00 und KR4/00, jeweils vom 28. November 2003, zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 6. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR3/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gem §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtliche Unterlagen der Marktgemeinde Kaltenleutgeben betreffend die von ihr in den Jahren 1998 und 1999 ausbezahlten Bezüge und Ruhebezüge Einschau zu halten". ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsätzen vom 18. März 2004 zog der Rechnungshof seine Anträge auf Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit mit der Gemeinde Edelstauden (KR7/00), der Gemeinde Kapfenberg (KR1/02) und der Österreichischen Postsparkasse AG (KR3/02) im Hinblick auf die hg. Erkenntnisse KR1/00, KR2/00 und KR4/00, jeweils vom 28. November 2003, zurück. Die Verfahren waren daher einzustellen. Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR2/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der Wirtschaftskammer Steiermark und zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gemäß §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtliche Unterlagen der Wirtschaftskammer Steiermark betreffend die von ihr in den Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 9. Juni 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR1/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "1. feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung des ORF und zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gemäß §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtliche Unterlagen des Österreichischen Rundfunks betreffend die von ihm in den Jahren 1998 und 1999 ausbeza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Rechnungshof stellte am 11. Juli 2000 gemäß Art126a B-VG den (hg. zZ KR4/00 protokollierten) Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, dass der RH [= Rechnungshof] zum Zwecke der namentlichen Einkommensberichterstattung gem §8 Abs1 bis 3 BezBegrBVG befugt ist, in sämtliche Unterlagen des Landes Niederösterreich betreffend die von ihm in den Jahren 1998 und 1999 ausbezahlten Bezüge und Ruhebezüge Einschau zu halten". ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Norm: B-VG Art121 Abs4B-VG Art126aB-VG Art126dB-VG Art127b Abs1B-VG Art127b Abs3EMRK Art8BVG-Bezügebegrenzung 1997 §8Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr)DSG §1ORF-G §31aRechnungshofG 1948 §11, §12RundfunkG §31aVfGG §36aVfGG §36dVfGG §36f Abs2
Leitsatz: Feststell... mehr lesen...