Entscheidungsgründe: 1.1. Die Bezirkswahlbehörde Eisenstadt-Umgebung entschied in ihrer Sitzung vom 9.9.1997 gemäß §25 Abs3 Gemeindewahlordnung 1992, Bgld. LGBl. 54 idF 1997/26 (GWO), über die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Z ("Ablehnung des Einspruches wegen (Nicht-)Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl vom 5.10.1997") wie folgt: "Der Berufung wird keine Folge ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit einem am 20. August 1997 beim Gemeindeamt der Gemeinde Z eingebrachten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 5. Oktober 1997 begehrte der Beschwerdeführer seine Aufnahme in dieses Verzeichnis. 1.1.2. Die Gemeindewahlbehörde Z gab diesem Einspruch mit Bescheid vom 26. August 1997 nicht statt. 1.2. Der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Bezirkswahlbehörde Eis... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs2B-VG Art117 Abs6Bgld GdWO 1992 §17
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Wohnsitzregelung der Bgld GdWO 1992 als
Voraussetzung für die Wahlberechtigung; keine Überschreitung des
verfassungsgesetzlich eingeräumten Regelungsspielraums und keine
Gleichheitsbedenken; Verletzung des Wahlrechts zum Gemeinderat und
auf Teilnahme an der Bür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem am 15.5.1997 beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten "Antrag gemäß Art140 Abs1 B-VG iVm Art23 Abs2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz (Sbg. L-VG) wegen Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des §25 Abs2 bis 5 Salzburger Stadtrecht 1966 (LGBl. 47/1966 idF 16/1997) und §45 Salzburger Gemeindeordnung 1994 (LGBl. 107/1994 idF 47/1995)" begehren 13 Abgeordnete zum Salzburger Landtag, der Verfassungsgerichtshof möge erkennen, dass "- §25 ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art44 Abs1B-VG Art60 Abs6B-VG Art99B-VG Art117 Abs6B-VG Art118 Abs5B-VG Art140 Abs1 / AllgVfGG §62 Abs1 erster SatzSbg Stadtrecht 1966 §25Sbg GdO 1994 §45Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art23 Abs2Sbg Landes-VerfassungsG 1945 Art53
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Salzburger Regelung über die
Abberufung im Regelfall direkt gewählter Bürgermeister durch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Das Landesbeamtengesetz 1978, LGBl. für das Bgld. 31/1979, bestimmt in §2 unter der Überschrift "Anwendbarkeit bundesgesetzlicher Bestimmungen": "(1) Soweit durch dieses Gesetz nicht anderes bestimmt wird, sind auf die Landesbeamten die für das Dienstrecht einschließlich des Besoldungs-, Disziplinar- und Pensionsrechtes der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Bundes maßgebenden Bundesgesetze sinngemäß anzuwenden. (2) Die in den bundesrechtlichen V... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art20B-VG Art21B-VG Art101 Abs1B-VG Art108B-VG Art109B-VG Art117 Abs6B-VG Art118 Abs3 Z2B-VG Art140 Abs3 erster SatzBgld LandesbeamtenG §2BVG Ämter d LReg §1 Abs1ÜG 1920 §8ÜG 1920 §9 Abs4, §9 Abs5
Rechtssatz: Bgld. Landesbeamtengesetz 1978; keine Verfassungswidrigkeit der Regelung des §2 Abs2, womit dienstrechtliche Befugnisse auf das Amt de... mehr lesen...