Norm: B-VG Art116UWG §1 BUWG §14 C
Rechtssatz: Die Terminvergabe für Bestattungstermine fällt unter die Hoheitsverwaltung und kann daher nicht Regelungsgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots sein. Entscheidungstexte 4 Ob 21/04y Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Ob 21/04y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art116
Rechtssatz: Die mit Beschluss des Wiener Gemeinderats vom 30.9.1992 festgelegte Parteienförderung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde. Entscheidungstexte 1 Ob 69/00d Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 69/00d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113587 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 VCB-VG Art116
Rechtssatz: Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß § 1425 ABGB nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 69/00d Entscheidungstext OGH 28.03.2000 1 Ob 69/00d ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art116B-VG Art118F-VG §7F-VG §8Oö BauO 1976 §35 ffBauO 1994 §60 Abs2K-GWVG §1K-GWVG §23Oö Interessenbeiträgegesetz 1958 allg
Rechtssatz: Ihr freies Beschlussrecht berechtigt die Gemeinde im Rahmen der Art 116 Abs 2 und Art 118 Abs 2 B-VG, § 8 Abs 5 F-VG 1948 - iVm § 1 Abs 1 des Oö InteressentenbeiträgeG 1958, LGBl 1958/28 idFd Novellen LGBl 1968/55 und 1973/57 - zufolge die Kanal-Anschlussgebühr hoheitlich einzuheben oder aber nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Klägerinnen haben mit gemeinsamem "Pachtvertrag" vom 23. Dezember 1963 bzw. 7.Jänner 1964 den ehemals dem Reichsfiskus (Luftfahrt) gehörigen Flugplatz in der Gemeinde T***** der Beklagten für Zwecke der Luftfahrt in Bestand gegeben. Zum Flugplatz gehören jene Grundstücke, die Gegenstand der vorliegenden Aufkündigungen sind. Eigentümerin des Grundstückes 4876/2 EZ 10 KG T***** ist die Urbarialgemeinde T*****, während die restlichen Grundstücke (4314, 4... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG §116
Rechtssatz: Gebietskörperschaften sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, die alle Personen erfassen, die in einer örtlichen Beziehung zu einem bestimmten Gebiet stehen. Zum Wesen einer Gebietskörperschaft gehört die Herrschaftsunterworfenheit sämtlicher Personen, die sich auf ihrem Gebiet aufhalten. Der Gebietskörperschaft kommt also in diesem Umfang behördliche Funktion zu. Dadurch unterscheidet sie sich v... mehr lesen...
Norm: B-VG Art20B-VG Art116B-VG Art120SportstättenschutzG §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Urbarialgemeinde hat nur bestimmte Angelegenheiten ihrer Mitglieder zu regeln, ist jedoch keine Behörde in bezug auf sämtliche sich auf ihrem Gebiet aufhaltenden Personen. Sie ist daher nicht Gebietskörperschaft und wird demnach auch nicht von den Bestimmungen des SportstättenschutzG erfaßt. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: B-VG Art116
Rechtssatz: Das jeweilige Bundesland ist zur Gänze und raumdeckend in Gemeinden zu gliedern (VfGH Slg 7830). Entscheidungstexte 3 Ob 594/85 Entscheidungstext OGH 05.03.1986 3 Ob 594/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054020 Dokumentnummer JJR_19860305_OGH0... mehr lesen...