RS OGH 2000/3/28 1Ob69/00d

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Norm

ABGB §1425 VC
B-VG Art116

Rechtssatz

Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß § 1425 ABGB nicht möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113588

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0010OB00069_00D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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