Der Beschwerdeführer stand bis 31. August 2001 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen und befand sich im Zeitraum vom 1. September 1997 bis einschließlich 31. August 2001 in einem Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge. Seit 1. September 1997 (und über den Tag des Ausscheidens aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu den Österreichischen Bundesbahnen hinaus) ist der Beschwerdeführer als Pressesprecher einer politischen Partei Dien... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §308 Abs4;ASVG §70 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0086 E 17. Oktober 2001 RS 1
[Die durch die Novelle BGBl.I Nr.1/2002 eingeführte (neue)
Norm:
des § 308 Abs. 3 ASVG steht dazu nicht im Widerspruch: Der
Gesetzgeber hat damit lediglich die Erstattung freiwillig
bezahlter Beiträge (sei es zur Höherversicherung, sei es für Schul-
oder Studienzeiten)... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 14. Jänner 2002 beantragte der Beschwerdeführer die Beitragserstattung gemäß § 70 Abs. 5 ASVG für die während seines Karenzurlaubes in der Zeit vom 10. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2001 erworbenen Zeiten einer Pflichtversicherung nach dem ASVG. Dem Antrag war eine Bestätigung der Österreichischen Bundesbahnen als öffentlich-rechtlichen Dienstgebers angeschlossen, wonach der Beschwerdeführer in dem betreffenden Zeitraum gegen Entfall der Bezüge beurlaubt gewesen und d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §308 Abs4;ASVG §70 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0086 E 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Entwicklungsgeschichte der Bestimmungen des § 308 ASVG legt nahe, dass § 70 Abs 5 ASVG, freilich mit eingeschränktem Anwendungsbereich, einerseits als "Ersatz" für die aufgehobene Bestimmung des § 308 Abs 3 ASVG eingefügt wurde... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht folgender Sachverhalt außer Streit: Der Beschwerdeführer wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1993 zum Universitätsassistenten an der Wirtschaftsuniversität Wien bestellt. Mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 12. März 1997 wurde das zeitlich begrenzte Dienstverhältnis als Universitätsassistent mit Wirkung vom 30. April 1997 in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Mit weitere... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §308 Abs4;ASVG §70 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0086 E 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Entwicklungsgeschichte der Bestimmungen des § 308 ASVG legt nahe, dass § 70 Abs 5 ASVG, freilich mit eingeschränktem Anwendungsbereich, einerseits als "Ersatz" für die aufgehobene Bestimmung des § 308 Abs 3 ASVG eingefügt wurde... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte stand seit 1. April 1964 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und war in der Zeit vom 1. Mai 1994 bis 31. Jänner 1997 gegen Entfall der Bezüge beurlaubt. In diesem Zeitraum war er bei der Austro Control österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt GmbH beschäftigt und bezahlte monatlich Beiträge zu seiner Pflichtversicherung nach dem ASVG. Gleichzeitig entrichtete er (weiterhin) monatlich Pension... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs3;ASVG §308 Abs4;ASVG §70 Abs5;
Rechtssatz: Die Entwicklungsgeschichte der Bestimmungen des § 308 ASVG legt nahe, dass § 70 Abs 5 ASVG, freilich mit eingeschränktem Anwendungsbereich, einerseits als "Ersatz" für die aufgehobene Bestimmung des § 308 Abs 3 ASVG eingefügt wurde, um, wie die Materialien (Hinweis Bericht des Ausschusses für Arbeit un... mehr lesen...