Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 03.11.2022 den Antrag des Beschwerdeführers vom 04.04.2007 (gemeint 04.04.2022) auf Feststellung von Nachtschwerarbeitszeiten sowie auf Nachentrichtung verjährter Nachtschwerarbeitsbeiträge zur Pensionsversicherung für seine Tätigkeit als Chemiearbeiter bei der Dienstgeberin XXXX [in der Folge: als DG bezeichnet] für den Zeitraum 01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 17.06.2020, Zl. XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 ASVG festgestellt, dass die im Rahmen einer bei der XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) für den Prüfzeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 durchgeführten GPLA nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von € 14.560,80 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von € 1.910,63 zu Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 05.03.2020 stellte die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (im Folgenden: SVS) fest, dass der Beschwerdeführer zum 31.07.2019 verpflichtet gewesen sei, rückständige Beiträge zur Sozialversicherung inklusive den Beiträgen zur Selbstständigenvorsorge für den Zeitraum von 01.01.2008 bis 31.03.2009, Verzugszinsen, Nebengebühren und Kostenanteile in einer Gesamthöhe von EUR 13.713,35 zu zahlen. Darübe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) führte bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin über den Zeitraum 01.05.2003 bis 31.12.2007 eine GPLA-Prüfung durch. Die Schlussbesprechung fand am 21.05.2010 statt. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2010 beantragte die Beschwerdeführerin die Ausstellung eines Bescheides über die aufgrund der GPLA-Prüfung nachverrechneten Beiträge. 3. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2015 informierte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet) die XXXX (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), dass sie plane, ab dem 06.07.2015 eine Prüfung sämtlicher lohnabhängiger Abgaben durchzuführen und dazu näher bezeichnete Unterlagen bei Prüfungsbeginn bereitzustellen seie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 22.06.2017 sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) aus, dass Herr XXXX (kurz BF) als Geschäftsführer der im Firmenbuch bereits gelöschten Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (kurz Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG verpflichtet sei, die infolge schuldhafter Verletzung der ihm als Vertreter auferlegten Pflichten unberichtigt aushaftenden S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte bei der Beschwerdeführerin ab dem 04.11.2015 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 durch. Die Schlussbesprechung erfolgte am 30.06.2016. 2. Am 14.07.2016 langte bei der belangten Behörde ein Schreiben der Beschwerdeführerin ein, in dem ein Bescheid hinsichtlich die Beitragsnachverrechnung vom 05.07.2016 für den Prüfungszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (vormals: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft), Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), vom 23.07.2017 wurde gemäß § 410 ASVG in Verbindung mit § 194 GSVG über Antrag festgestellt, dass unter Berücksichtigung sämtlicher bis 31.12.2016 eingelangten Zahlungen der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zum 31.12.2016 verpflichtet ist, einen noch of... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX .12.2016, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), vormals XXXX Gebietskrankenkasse gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestellten Meldediffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 25.10.2018 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass die XXXX (die Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, die von der SGKK mit der Beitragsabrechnung vom 24.5.2018 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 111.833,00 an die SGKK zu entrichten. Die Verpflichtun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 10.09.2019, XXXX , wurde das dort anhängige Verfahren gegen den Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien, vom 18.06.2019, Zl. XXXX , wegen Aufrechnung der offenen Forderung der ÖGK an Beiträgen zur Sozialversicherung mit dem Leistungsbezug der BF bis zur Klärung der Beitragsschuld durch den zuständigen Versicherungsträger unterbrochen. 2. In Folge hat die Wiener Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (vormals: Steiermärkische Gebietskrankenkasse; im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.02.2019, Zahl: XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm Artikel VII Abs. 5 NSchG festgestellt, dass für XXXX (im Folgenden: G.P.), VSNR: XXXX, aufgrund seiner Beschäftigung bei der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), zumindest in der Zeit von 01.01.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.02.2014, XXXX, stellte die belangte Behörde fest, dass XXXX im Zeitraum vom 01.08.2005 bis zum 31.12.2013 nicht in einem Dienstverhältnis zum Beschwerdeführer gestanden sei. Der durch XXXX erhobenen Beschwerde gab das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 27.04.2017, XXXX, teilweise Folge und stellte die Dienstnehmereigenschaft von XXXX im Zeitraum vom 01.08.2005 bis zum 31.12.2012 zum Beschwerdeführer als Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Hinsichtlich des bisherigen Verfahrensganges wird auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.10.2017, W228 2101278-1, verwiesen. Mit Bescheid der vormaligen Wiener Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) vom 06.11.2017, XXXX , wurde festgestellt, dass die XXXX OHG verpflichtet ist, für die in der Anlage dieses Bescheides genannten Dienstnehmer für die darin genannten Zeiten Beiträg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.03.2019, GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX, FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. XXXX den Betrag von EUR 18.144,87 zuzüglich Verzugszins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.03.2019, GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX, FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. XXXX den Betrag von EUR 3.135,85 zuzüglich Verzugszinse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die belangte Behörde führte eine GPLA für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2015 durch. In weiterer Folge erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 05.01.2018, XXXX, mit welchem die belangte Behörde feststellte, dass XXXX aufgrund seiner Tätigkeit für die Dienstgeberin XXXX GmbH gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG aufgrund des ASVG in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung versichert (vollversichert) und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG ar... mehr lesen...