Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den am 5. Dezember 2001 gefassten Beschluss des Vorstandes der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse, mit welchem das Büro ermächtigt wurde, die Ausschreibungsmodalitäten für die Besetzung des Dienstpostens eines (zweiten) ständigen Stellvertreters des leitenden Angestellten entsprechend den notwendigen Anforderungen festzulegen, gemäß § 393 Abs. 1 letzter Satz i.V.m. § 448 Abs. 5 letzter Satz ASVG im Aufsichtswege aufgeho... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §588 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/08/0143 E 30. April 2002 RS 3
(Es liegt daher in der Eigenverantwortung der einzelnen
Sozialversicherungsträger, durch welche Maßnahmen das vorgegebene
Ziel der Rückführung des Verwaltungsaufwandes auf jenen des
Geschäftsjahres 1999 verfolgt wird.) Stammrechtssatz § 588 Abs. 14 ASVG ist lediglich ein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid behob die belangte Behörde gemäß § 448 Abs. 4 zweiter Satz ASVG im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die am 29. März 2001 unter den Tagesordnungspunkten 4.13., 4.14. und 4.15. gefassten Beschlüsse des Verwaltungsausschusses des Vorstandes der beschwerdeführenden Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, mit denen drei Dienstverhältnisse gekündigt und den betreffenden Dienstnehmern die Erhöhung des zustehenden Abfertigungsanspruches a... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §588 Abs14; Beachte Besprechung in:
RdA 5/2003, 492;
RdA 3/2003, 252-257;
Rechtssatz: § 588 Abs. 14 ASVG ist lediglich eine Zielbestimmung, die hinsichtlich der Mittel, mittels welcher die Sozialversicherungsträger dieses Ziel erreichen sollen, völlig offen ist, deren Wahl somit den Sozialversicherungsträgern überlassen ist, wobei die t... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §448 Abs4;ASVG §449 Abs1;ASVG §588 Abs14; Beachte Besprechung in:
RdA 5/2003, 492;
RdA 3/2003, 252-257;
Rechtssatz: Ist eine bestimmte Maßnahme eines Sozialversicherungsträgers rechtlich geboten, so darf ein diese Maßnahme bewirkender Beschluss eines Verwaltungsorgans von der Aufsichtsbehörde nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen aufgehoben w... mehr lesen...