Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unbestrittenen Sachverhalt aus: Der Erstmitbeteiligte war vom 1. Februar 1976 bis 30. Juni 1994 sowie ab 7. Dezember 1994 in einem vom Bund im Rahmen der österreichischen Bundestheater eingerichteten Betrieb, nämlich der Wiener Staatsoper, als Garderobier beschäftigt. Er hat jedes Jahr einen mündlichen Dienstvertrag für die Zeit von September bis Juni (Spielbetrieb) abgeschlossen. Für diese Monate erfolgte e... mehr lesen...
Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen von folgendem unbestrittenen Sachverhalt aus: Der Erstmitbeteiligte war vom 1. Februar 1976 bis 30. Juni 1994 sowie ab 7. Dezember 1994 in einem vom Bund im Rahmen der österreichischen Bundestheater eingerichteten Betrieb, nämlich der Wiener Staatsoper, als Garderobier beschäftigt. Er hat jedes Jahr einen mündlichen Dienstvertrag für die Zeit von September bis Juni (Spielbetrieb) abgeschlossen. Für diese Monate erfolgte e... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415 Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §575 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0035 E 23. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz Eine Berufung ist in den Fällen des § 413 Abs. 1 Z. 1 ASVG gemäß § 415 Abs. 1 ASVG idF der 55. Novelle zum ASVG nur mehr zulässig, wenn der Landeshauptmann über die Versicherungspflic... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415 Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §575 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0035 E 23. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz Eine Berufung ist in den Fällen des § 413 Abs. 1 Z. 1 ASVG gemäß § 415 Abs. 1 ASVG idF der 55. Novelle zum ASVG nur mehr zulässig, wenn der Landeshauptmann über die Versicherungspflic... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415 Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §575 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Berufung ist in den Fällen des § 413 Abs. 1 Z. 1 ASVG gemäß § 415 Abs. 1 ASVG idF der 55. Novelle zum ASVG nur mehr zulässig, wenn der Landeshauptmann über die Versicherungspflicht, ausgenommen in den Fällen des § 11 Abs. 2 ASVG, entschieden hat. D... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §11 Abs1;ASVG §11 Abs2;ASVG §413 Abs1 Z1;ASVG §415 Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §575 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Berufung ist in den Fällen des § 413 Abs. 1 Z. 1 ASVG gemäß § 415 Abs. 1 ASVG idF der 55. Novelle zum ASVG nur mehr zulässig, wenn der Landeshauptmann über die Versicherungspflicht, ausgenommen in den Fällen des § 11 Abs. 2 ASVG, entschieden hat. D... mehr lesen...