Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 12.Jänner 1984 bei Reparaturarbeiten an einem Schneeräumgerät einen Unfall, der zur Erblindung des linken Auges führte. Mit Bescheid vom 3.Oktober 1985 lehnte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen des genannten Ereignisses ab. Der Kläger habe am Unfallstag einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, dessen Einheitswert 2.000 S nicht erreicht habe. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt eine Landwirtschaft. Die Tochter des Klägers lebt mit ihrem Mann, den sie am 20.10.1984 geheiratet hat, seit 1982 am Hof des Klägers und seiner Gattin. Der Schwiegersohn des Klägers und die Tochter mußten weder Wohn- noch Verpflegskosten an den Kläger zahlen und beide waren auch nach der Verehelichung in ihrer Freizeit im Betrieb des Klägers tätig. Der Wert der von ihnen erbrachten Arbeiten lag über dem Wert der ihnen gewährten freien Station... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 12. Jänner 1984 bei Reparaturarbeiten an einem Schneeräumgerät seiner Schwiegermutter, die eine kleine Landwirtschaft betreibt, einen Unfall, der zur Erblindung eines Auges führte. Mit Bescheid vom 3. Oktober 1985 lehnte die Sozialversicherungsanstalt der Bauern die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen des Ereignisses vom 12. Jänner 1984 ab. In der am 21. November 1985 beim Schiedsgericht der Sozialversicherung für Tir... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Landwirt in der Gemeinde Bretstein. Die Tochter des Klägers, Elisabeth L***, hat am 20. Oktober 1984 ihren Mann Gerhard geheiratet, welcher mit ihr seit 1982 am Hof des Klägers und dessen Frau lebt. Der Schwiegersohn des Klägers und seine Tochter mußten weder Wohn- noch Verpflegskosten an den Kläger zahlen. Auch nach der Verehelichung waren Elisabeth L*** und ihr Mann in ihrer Freizeit im Betrieb des Klägers tätig. Gerhard L*** half bei Heuarbeiten, Ernt... mehr lesen...
Begründung: Aus dem den Kläger betreffenden Pensionsakt der Beklagten 1555 28 04 42 ergibt sich: Der Kläger erlitt am 28. Oktober 1972 einen Arbeitsunfall. Wegen der Folgen dieses Unfalls bezog er von der A*** U*** (AUVA) zunächst ab 30. Mai 1973 eine vorläufige Versehrtenrente von 80 v.H. der Vollrente samt Zusatzrente (Stück 30). Mit Bescheid vom 18. Oktober 1973 anerkannte die Beklagte den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension wegen dauernder Invalidität bzw. Erwerbsunfä... mehr lesen...
Norm: ASVG §105a Abs5ASVG §246ASVG §354 Z1ASVG §355 Z2ASVG §413 Abs1 Z2ASVG §413 Abs4ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: § 105 a Abs 5 ASVG bezeichnet - vergleichbar dem § 246 ASVG - den hinsichtlich des Hilflosenzuschusses leistungszuständigen Versicherungsträger. Über die zweifelhafte oder strittige Frage, welcher Versicherungsträger für den Hilflosenzuschuß leistungszuständig ist, darf im Verfahren über Leistungssachen nicht als Vorfrage entschi... mehr lesen...
Norm: ASVG §105a Abs5ASVG §246ASVG §354 Z1ASVG §355 Z2ASVG §413 Abs1 Z2ASVG §413 Abs4ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: § 105 a Abs 5 ASVG bezeichnet - vergleichbar dem § 246 ASVG - den hinsichtlich des Hilflosenzuschusses leistungszuständigen Versicherungsträger. Über die zweifelhafte oder strittige Frage, welcher Versicherungsträger für den Hilflosenzuschuß leistungszuständig ist, darf im Verfahren über Leistungssachen nicht als Vorfrage entschi... mehr lesen...