Entscheidungsgründe: 1.1. Im Rahmen einer Streitigkeit zwischen der beschwerdeführenden Sozialversicherungsanstalt der Bauern (im folgenden: SVB) und einem ihrer Vertragsärzte aus dem mit diesem am 19. September 1975 abgeschlossenen Einzelvertrag verpflichtete - nachdem im Schlichtungsausschuß eine übereinstimmende Auffassung seiner Mitglieder nicht zustande gekommen war und die daraufhin angerufene Paritätische Schiedskommission wegen Stimmengleichheit nicht entschieden hatte - ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5VfGG §87 Abs2BSVG §83BSVG §181ASVG §344 ff
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
einen Ersatzbescheid betreffend überhöhte Honorarforderungen eines
Arztes an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern; keine Verletzung
der Bindung an die Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes durch
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Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt in Villach. Mit seinem an die paritätische Schiedskommission des Landes Kärnten gerichteten Schreiben vom 12. Mai 1995 beantragte er die Erlassung eines Bescheides mit dem Inhalt, daß sein Einzelvertrag mit der Kärntner Gebietskrankenkasse vom 1. Juli 1994 auf unbestimmte Zeit verlängert werde. In eventu beantragte er die Erlassung eines Bescheides, mit dem die Ärztekammer für Kärnten verpflichtet wird, der Verlä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt in Villach. Mit seinem an die paritätische Schiedskommission des Landes Kärnten gerichteten Schreiben vom 12. Mai 1995 beantragte er die Erlassung eines Bescheides mit dem Inhalt, daß sein Einzelvertrag mit der Kärntner Gebietskrankenkasse vom 1. Juli 1994 auf unbestimmte Zeit verlängert werde. In eventu beantragte er die Erlassung eines Bescheides, mit dem die Ärztekammer für Kärnten verpflichtet wird, der Verlä... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalASVG §344, §345
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und
unparteiischen Tribunal durch eine Entscheidung der
Landesberufungskommission betreffend einen Einzelvertrag; fehlende
Unparteilichkeit der belangten Kollegialbehörde durch von der
Ärztekammer entsandte, auch dem Vorstand der Ärztekammer angehöre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Angehörige der Ärztekammer für Steiermark (künftig: ÄK) und Vertragsärztin der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte (künftig: GKK). Seit mindestens 1985 werden von der GKK aus den der Beschwerdeführerin zustehenden Honoraren unter dem Titel "Kammereinbehalt" von der ÄK an die GKK bekanntgegebene Beträge einbehalten und an die ÄK abgeführt. In dem von der Beschwerdeführerin am 10. Juni 1965 mit ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art18 Abs2B-VG Art83 Abs2EMRK Art6 Abs1 / TribunalSchiedskommissionsverordnung, BGBl 128/1991 §16ASVG §344ASVG §345ASVG §351
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen
Richter durch die Entscheidung der unrichtig zusammengesetzten
Landesberufungskommission über den Einbehalt von Beiträgen und
Umlagen vom Kassenhono... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit einer am 10. November 1991 an die Paritätische Schiedskommission Tirol gerichteten Eingabe brachte der Beschwerdeführer vor, er habe am 1. April 1974 einen Einzelvertrag mit der Tiroler Gebietskrankenkasse abgeschlossen, der im wesentlichen unlimitierte Leistungen im Bereiche der Diagnostik und der physikalischen Therapie vorgesehen habe. Schon bei der ersten Abrechnung habe er feststellen müssen, daß ein Teil der notwendigen Leistungen für die Diagno... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art83 Abs2ASVG §344
Leitsatz: Keine Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht
auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung
einer Eingabe eines Arztes bezüglich Erbringung von Leistungen aus
einem mit einer Gebietskrankenkasse abgeschlossenen Einzelvertrag
durch die Paritätische Schiedskommission; keine konkrete Darleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In der Rechtssache der antragstellenden Partei Dr.med. H B wider die Vorarlberger Gebietskrankenkasse wegen offener Honorarforderungen wies die paritätische Schiedskommission für Vorarlberg das Begehren der Antragstellerin des Inhalts, einen bereits ergangenen, abweislichen Beschluß des Schlichtungsausschusses vom 6. Dezember 1985 aufzuheben und die Auszahlung der strittigen Honorarbeträge anzuordnen, mit Beschluß vom 7. Mai 1986, Z PSCHk 1/86,... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMRK Art6 Abs1Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 08.05.56 über die Geschäftsordnungen der in §344 bis §346 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl 189/1955, vorgesehenen Schiedskommissionen, BGBl 105/1956 §2 und §3ASVG §344ASVG §345 Abs1
Leitsatz: Generelle Normen über... mehr lesen...