Entscheidungsgründe: Der Kläger ist praktischer Arzt in Wien. Am 21.7.1993 kündigte die beklagte Partei den mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag vom 1.6.1978 betreffend Vorsorgeuntersuchungen zum 30.9.1993 auf. Dagegen erhob der Kläger fristgerecht Einspruch, welcher (zuletzt im dritten Rechtsgang) mit Bescheid der Landesschiedskommission (LSK) für Wien vom 14.5.1996 abgewiesen wurde. In diesem Bescheid wurde ua festgestellt, daß der Kläger an vier Personen innerhalb eines Zei... mehr lesen...
Norm: ASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 1.10.1997, G 3/97-14, durch den Ausspruch, § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG, BGBl Nr 189/1955 idF BGBl Nr 647/1982, werde nicht als verfassungswidrig aufgehoben, seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Bestimmung nicht aufrecht erhalten. Ein Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung ist daher ohne Zustimmung des Krankenversicherungsträgers ohne... mehr lesen...
Norm: ASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Da die Stellung des Aufschiebungsantrages bei der Bundesschiedskommission im Gesetz nicht befristet ist, kann der Krankenversicherungsträger grundsätzlich einem erneuerten Antrag des Klägers auf Zustimmung im Sinne des § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG zustimmen (oder zuzustimmen verpflichtet werden), solange über die Berufung noch nicht entschieden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIASVG §343 Abs4
Rechtssatz: Verweigert der Krankenversicherungsträger die Zustimmung im Sinne des § 343 Abs 4 letzter Satz ASVG, so übt er damit nur ein Recht aus, das ihm in der zitierten Gesetzesbestimmung eingeräumt ist. Die Grenzen für diese Rechtsausübung werden durch das Schikaneverbot des § 1295 Abs 2 ABGB gezogen. Entscheidungstexte 2 Ob 190/97y Entscheid... mehr lesen...