Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Michael Kerschbaumer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch Dr. Martin Wandl & Dr. Wolfgang Krempl, Rechtsanwaltspar... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 2. 1930 geborene Klägerin schloss am 5. 8. 1986 mit dem am 10. 6. 1909 geborenen Dr. Laszlo Janos D***** die Ehe. Dieser verstarb am 6. 1. 1988. Er hatte seit 10. 6. 1974 in Österreich eine Alterspension bezogen. Erstmals am 18. 12. 2006 stellte die Klägerin einen Antrag auf Gewährung einer Witwenpension. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 4. 6. 2007 den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Witwenpension ab. Das Erstgericht erkannte die beklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21. 8. 1940 geborene Klägerin schloß am 14. 7. 1996 mit dem am 5. 12. 1938 geborenen, bei der beklagten Partei versicherten Walter S***** die Ehe. Bereits am 21. 6. 1996, also etwa drei Wochen vor der Eheschließung, hatte dieser einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension gestellt, der bei der beklagten Partei am 26. 6. 1996 einlangte. Mit deren Bescheid vom 4. 11. 1996 wurde der Anspruch des Genannten auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arb... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ehemann der Witwe, dem mit einem nach der Eheschließung erlassenen Bescheid rückwirkend für einen Zeitraum vor der Eheschließung eine Pension zuerkannt wurde, hatte bei Eheschließung keinen "bescheidmäßig zuerkannten" Anspruch auf (hier:) vorzeitige Alterspension. Entscheidungstexte 10 ObS 334/98k Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 334/9... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2 Z2
Rechtssatz: Erst wenn bei Eheschließung bereits ein Bescheid vorliegt, der einen Pensionsanspruch zuerkennt, also ein solcher Pensionsanspruch feststeht, ist die Annahme erlaubt, daß dieser "bescheidmäßig zuerkannte" Anspruch ein sozialversicherungsrechtlich verpöntes Motiv für die Eheschließung darstellt, andernfalls mangels Vorliegens eines Bescheides die Pensionszuerkennung völlig in ungewisser Zukunft liegt und selbs... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ehemann der Witwe, dem mit einem nach der Eheschließung erlassenen Bescheid rückwirkend für einen Zeitraum vor der Eheschließung eine Pension zuerkannt wurde, hatte bei Eheschließung keinen "bescheidmäßig zuerkannten" Anspruch auf (hier:) vorzeitige Alterspension. Entscheidungstexte 10 ObS 334/98k Entscheidungstext OGH 10.11.1998 10 ObS 334/9... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2 Z2
Rechtssatz: Erst wenn bei Eheschließung bereits ein Bescheid vorliegt, der einen Pensionsanspruch zuerkennt, also ein solcher Pensionsanspruch feststeht, ist die Annahme erlaubt, daß dieser "bescheidmäßig zuerkannte" Anspruch ein sozialversicherungsrechtlich verpöntes Motiv für die Eheschließung darstellt, andernfalls mangels Vorliegens eines Bescheides die Pensionszuerkennung völlig in ungewisser Zukunft liegt und selbs... mehr lesen...
Norm: AVG §71ASVG §258 Abs2 vorl Satz
Rechtssatz: Gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf Weitergewährung einer befristeten Witwenpension ist die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG nicht möglich, weil es sich dabei um keine verfahrensrechtliche Frist im Sinne des AVG, sondern um eine Frist des materiellen Sozialversicherungsrechts handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2ASVG §258 Abs3
Rechtssatz: Die unbefristete Gewährung der Witwenpension ist der Regelfall, die befristete die Ausnahme. Im Sinne der Rechtssicherheit ist daher eine allfällige Befristung in den Gewährungsbescheid, der konstitutiven Charakter hat, aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 ObS 255/93 Entscheidungstext OGH 08.02.1994 10 ObS 255/93 Veröff: SZ 67/23 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs2
Rechtssatz: Wird im Rahmen einer Wiederaufnahmsklage gegen die Verlassenschaft nach dem Versicherten das Urteil, welches das Unterhaltsbegehren der geschiedenen Ehefrau abwies, aufgehoben und ein Unterhaltsbetrag zugesprochen, sind die Voraussetzungen des § 258 Abs 4 ASVG nicht erfüllt, da der Versicherte zur Zeit seines Todes keinerlei Unterhaltsleistungen zu erbringen hatte und dem im Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Ur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 16.10.1963 geborene Klägerin beantragte am 2.5.1986 bei der Beklagten eine Waisenpension nach ihrer am 9.4.1986 verstorbenen, bei der Beklagten versichert gewesenen ehelichen Mutter, Almut K***. Die Beklagte anerkannte mit Bescheid vom 18.8.1986 den Anspruch der Klägerin auf Waisenpension gemäß § 270 iVm § 260 ASVG nur vom 9.4. - 31.5.1986 und setzte die Leistung mit S 1.929,70 monatlich fest. In der dagegen am 30.10.1986 erhobenen, in der Tagsatzung vo... mehr lesen...