Norm
ASVG §258 Abs2 Z2Rechtssatz
Der Ehemann der Witwe, dem mit einem nach der Eheschließung erlassenen Bescheid rückwirkend für einen Zeitraum vor der Eheschließung eine Pension zuerkannt wurde, hatte bei Eheschließung keinen "bescheidmäßig zuerkannten" Anspruch auf (hier:) vorzeitige Alterspension.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111022Dokumentnummer
JJR_19981110_OGH0002_010OBS00334_98K0000_001