RS OGH 1998/11/10 10ObS334/98k

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

ASVG §258 Abs2 Z2

Rechtssatz

Der Ehemann der Witwe, dem mit einem nach der Eheschließung erlassenen Bescheid rückwirkend für einen Zeitraum vor der Eheschließung eine Pension zuerkannt wurde, hatte bei Eheschließung keinen "bescheidmäßig zuerkannten" Anspruch auf (hier:) vorzeitige Alterspension.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111022

Dokumentnummer

JJR_19981110_OGH0002_010OBS00334_98K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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