Begründung: Der Revisionswerber zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf: Rechtliche Beurteilung 1.) Der Oberste Gerichtshof hat sich bereits mehrfach mit der in der Literatur geübten Kritik an der Einschränkung des Ersatzes für Trauerschaden ohne Krankheitswert auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, insbesondere der vom Rechtsmittel zitierten Meinung Reischauers in Rummel, ABGB3, § 1325 Rz 5a, auseinandergesetzt und an der seit 2 Ob 84/01v = SZ 74/90 bestehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Partei unfallversichert gewesene Ehegatte der Klägerin, Andrzej S*****, verstarb am 21. 9. 1990 an den Folgen eines am 26. 6. 1990 erlittenen Arbeitsunfalles. Aufgrund des Bescheides der beklagten Partei vom 13. 11. 1991 bezog die Klägerin ab dem Todestag eine (erhöhte) Witwenrente im Ausmaß von 40 vH der Bemessungsgrundlage. Die Grundlage für diesen Bescheid bildete ein Gutachten des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Wilhelm ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205ASVG §215 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Erwerbsfähigkeit des § 215 Abs 2 ASVG ist so wie in § 203 ASVG zu verstehen und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auf ihn anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 152/04g Entscheidungstext OGH 12.10.2004 10 ObS 152/04g 10 ObS 28/13k Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205
Rechtssatz: Zur Berechnung der Verletztenrente bei einer Berufskrankheit, wenn der Versicherte sowohl als abhängig Beschäftigter als auch nach der Satzung der Berufsgenossenschaft versicherter Unternehmer gearbeitet hat und die Berufskrankheit durch beide Tätigkeiten wesentlich verursacht worden ist (Fortführung von BSGE 73,1 = SozR 3-2200 § 571 Nr 2). RS U BSG (D) 1999/08/10 B 2 U 20/98 Verö... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei wegen eines Arbeitsunfalls seit 1. Jänner 1961 als Dauerrente eine Versehrtenrente von 20 v.H. der Vollrente. Am 3. Juni 1988 stellte er einen Antrag auf Erhöhung dieser Rente, in dem er vorbrachte, daß sich sein Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert habe und daß er infolge des Arbeitsunfalls unverschuldet arbeitslos sei. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 20. Juli 1988 den Erhöhungsantrag unter Hinweis auf § ... mehr lesen...
Norm: ASVG §205
Rechtssatz: Die Erhöhung der Versehrtenrente gemäß dem Abs 3 steht im Ermessen des Versicherungsträgers und bildet eine freiwillige Leistung. Für das Begehren auf Erhöhung der Versehrtenrente steht deshalb der Rechtsweg nicht offen. Entscheidungstexte 10 ObS 203/89 Entscheidungstext OGH 04.07.1989 10 ObS 203/89 Europ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem am 26. Oktober 1984 in Wildbad Einöd von Guido H*** mit seinem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW allein verschuldeten Verkehrsunfall wurde der Kläger als Insasse schwer verletzt (Querschnittlähmung). Der Kläger forderte S 1,000.000,- als Schmerzengeld, für erhöhte Telefonspesen S 12.948,-, für Busfahrten der Ehegattin S 3.944,- und S 7.087,-, für Fahrten des Klägers während der stationären Behandlung im Rehabilitationszentrum Tobelbad S 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. November 1984 in Linz bei einem vom Erstbeklagten als Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen L 470 - der Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges - verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Verkehrsunfalles mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 28. Mai 1985, 4 U 1115/84-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem am 21. April 1981 erfolgten Verkehrsunfall schwer verletzt. Im Revisionsverfahren ist nur noch die Frage umstritten, ob hinsichtlich der vom Kläger u.a. von den beklagten Parteien begehrten Ersatzforderung von S 192.740,62 s.A. ein Teilbetrag von S 132.191,74 s.A. von den Unterinstanzen zu Recht abgewiesen wurde, weil diesbezüglich wegen einer vom Kläger bezogenen Versehrtenrente gemäß § 332 ASVG ein Forderungsübergang auf den Sozial... mehr lesen...
Der Beklagte stieß die damals bei der Klägerin sozialversicherte Ingrid S, inzwischen verehelichte Z, am 9. 2. 1965 in Wien mit seinem Personenkraftwagen nieder, wodurch diese Verletzungen erlitt. Der Beklagte wurde deswegen strafgerichtlich verurteilt. Ingrid Z trifft am Unfall kein Mitverschulden. Die Klägerin erbrachte der Ingrid Z aus Anlaß dieses Unfalles Sozialversicherungsleistungen. Für die Zeit vom 1. 7. 1967 bis einschließlich September 1969 erbrachte die Klägerin der Ingrid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2bASVG §105aASVG §203ASVG §205ASVG §332 C
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch der Ehefrau wegen Beeinträchtigung ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Haushalt geht mangels sachlicher Kongruenz nicht auf den Sozialversicherungsträger über. Entscheidungstexte 2 Ob 65/70 Entscheidungstext OGH 17.06.1971 2 Ob 65/70 Veröff: RZ 1972,34 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205
Rechtssatz: Der Anspruch auf Versehrtenrente setzt eine Einbuße der Erwerbsfähigkeit voraus, dh der Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Entscheidungstexte 2 Ob 460/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 460/70 Veröff: SZ 44/24 = RZ 1971,161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §203ASVG §205
Rechtssatz: Auslagen für Wartung und Hilfe, Behinderung in den Aufgaben als Hausfrau und Mutter werden durch die Versehrtenrente nicht abgegolten. Entscheidungstexte 2 Ob 460/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 2 Ob 460/70 Veröff: SZ 44/24 = RZ 1971,161 2 Ob 65/70 Entscheidungstext OGH 17.06... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannt den Beklagten schuldig, der Klägerin, die am 7. 7. 1966 durch das nicht mehr strittige Verschulden des Beklagten bei einem Verkehrsunfall schwerstens verletzt wurde, S 151.149.50 samt Zinsen zu bezahlen. Dieser Betrag enthält ua S 130.300.- für Schmerzengeld (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 49.700.-) und S 19.200.- "Pflegekosten" für die Zeit vom September 1967 bis April 1970. Das Erstgericht stellte ferner die Haftung des Beklagten für alle künf... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannt den Beklagten schuldig, der Klägerin, die am 7. 7. 1966 durch das nicht mehr strittige Verschulden des Beklagten bei einem Verkehrsunfall schwerstens verletzt wurde, S 151.149.50 samt Zinsen zu bezahlen. Dieser Betrag enthält ua S 130.300.- für Schmerzengeld (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 49.700.-) und S 19.200.- "Pflegekosten" für die Zeit vom September 1967 bis April 1970. Das Erstgericht stellte ferner die Haftung des Beklagten für alle künf... mehr lesen...