RS OGH 2004/10/12 10ObS152/04g, 10ObS28/13k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2004
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Norm

ASVG §203
ASVG §205
ASVG §215 Abs2

Rechtssatz

Der Begriff der Erwerbsfähigkeit des § 215 Abs 2 ASVG ist so wie in § 203 ASVG zu verstehen und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auf ihn anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119505

Im RIS seit

11.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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