Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass kein im Sinn des § 176 Abs 1 Z 7 lit a ASVG einem Arbeitsunfall gleichgestellter Unfall vorliegt, ist zutreffend. Nach der bereits vom Berufungsgericht zutreffend zitierten ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates ist der Unfallversicherungsschutz nach dieser Gesetzesstelle nicht davon abhängig, ob sich der Unfall bei der Ausbildung eines Mitgliede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist der Rechtsrüge der Klägerin, die das Vorliegen eines Arbeitsunfalles geltend macht, entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Eine analoge Anwendung des § 175 Abs 2 Z 7 ASVG kommt schon aus den in der Entscheidung SSV-NF 4/67 näher dargestellten Gründen nicht in Betracht. Die in der Revisi... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §176B-VG Art7
Rechtssatz: Im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes ist nicht erkennbar, daß die Differenzierungen in den §§ 175 und 176 ASVG unsachlich wären, weil sie nicht nach objektiven Unterscheidungsmerkmalen erfolgten. Entscheidungstexte 10 ObS 35/92 Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 35/92 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §176B-KUVG §90
Rechtssatz: Der "direkte Weg" wird in der Regel die streckenmäßig oder zeitlich kürzeste Verbindung sein, wobei der Versicherte zwischen im wesentlichen gleichwertigen Verbindungen frei wählen kann. Auf einem längeren Weg besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der an sich kürzeste Weg unter Bedachtnahme auf das benützte private oder öffentliche Verkehrsmittel entweder überhaupt nicht (zB wegen einer Verkeh... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 Abs2ASVG §176B-KUVG §90 Abs2
Rechtssatz: Eine Unterbrechung eines geschützten Weges und damit eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes für die Dauer der Unterbrechung ist dann anzunehmen, wenn im Zug des Weges eigenwirtschaftliche Angelegenheiten verrichtet werden; solche Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst. Entscheidungstexte 10 ObS 163/89 Entsche... mehr lesen...
Der Kläger begehrt 60 000 S Schmerzensgeld und 7000 S Verdienstentgang: Der Beklagte habe ihn besucht, ihn als Freundschaftsdienst mit seinem PKW nach V geführt, weil er dort ein ICB-Ladegerät vom Service abzuholen habe. Der Kläger habe sich ohne ein Entgelt dazu bereit erklärt. In Vösendorf habe sich ein Defekt an der Lichtanlage des Gerätes gezeigt. Der fachkundige Kläger habe ebenfalls aus Freundschaft versucht, den Schaden zu beheben. Beim Überprüfen der Anschlüsse habe er den Bek... mehr lesen...
Am 3. April 1971 ereignete sich bei der Kreuzung der Pöllinger Gemeindestraße mit der Packer Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte war Eigentümer und Halter, die Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall ist nicht strittig. Beim Kläger blieben Dauerfolgen dieses Unfalles zurück. Der Eintri... mehr lesen...
Norm: ASVG §176ASVG §333
Rechtssatz: Keine Haftungsbefreiung gemäß § 333 ASVG bei bloßer Mitfahrt des Geschädigten im Fahrzeug des Beklagten zum Kennenlernen der Strecke für allfällige spätere Aushilfsfahrten. Entscheidungstexte 8 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 8 Ob 8/74 Veröff: Arb 9174 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: ASVG §176ASVG §333
Rechtssatz: Die Einordnung einer Arbeitskraft in einen fremden Betrieb ist anzunehmen, wenn sie sich mit dem Betriebsunternehmer oder mit dessen bevollmächtigten Vertretern derart zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließt, daß sie unter der den Arbeitsgang bestimmenden Leitung des Betriebsunternehmers tätig wird und nach dessen Anordnungen handelt, damit gleichzeitig aber auch diesem die Verantwortung für die Durchf... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs3 liteASVG §176ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Wer nur aus rein ideellen Beweggründen - wie zB im Falle der Straßenkameradschaft - einem anderen Hilfe leistet, wird nicht wie ein Versicherter tätig; daher kein Haftungsausschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 344/61 Entscheidungstext OGH 20.10.1961 2 Ob 344/61 Veröff: EvBl 1962/70 S 76 = ZVR 1962/89 S 77 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §175ASVG §176ASVG §542KollV für den Kohlen- und Eisenerzbergbau PktXVI
Rechtssatz: Der Wegunfall ist kein Arbeitsunfall im Sinne der Z 3 des Pkt XVI des KollV für den Österreichischen Kohlen- und Eisenerzbergbau. Entscheidungstexte 4 Ob 87/59 Entscheidungstext OGH 27.10.1959 4 Ob 87/59 Veröff: EvBl 1959/403 S 658 = SozM IA/b,55 = Arb 7130 ... mehr lesen...